Das Auslandsstipendium dient der Vorbereitung der abschließenden Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit bzw. Dissertation (PhD) im Ausland. Das Auslandsstipendium kann jede*r ordentliche Studierende der Kunstuniversität für maximal 1 Jahr in Anspruch nehmen.
Das Auslandsstipendium berechtigt zu keinem Aufenthalt an einer Universität im Gastland.
Gefördert wird ein Aufenthalt von mindestens 2 Wochen bis höchstens 5 Monate.
Verlängerung: Kontaktaufnahme 2 Monate vor Ablauf des Aufenthaltes.
Sollten für das selbe Abschlussprojekt weitere Auslandsaufenthalte erforderlich sein, ist eine neue Bewerbung (mit allen geforderten Beilagen) sowie eine weitere Empfehlung der selben Betreuungsperson zeitgerecht einzureichen.
Für Auslandsaufenthalte während der Vorlesungs- und Prüfungszeit kann bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Monaten ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden.
Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.
Monatliches Top up in der Höhe von Euro 250,00 für folgende Zielgruppen (analog zum Erasmus+ Programm):
Die Höhe des Reisekostenzuschusses richtet sich gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte III.
Änderungen sind jederzeit möglich, wobei dies auch von den budgetären Voraussetzungen abhängt. Über die Vergabe entscheidet das Vizerektorat für Kunst und Lehre, das auch einen Vergabebeirat einberufen kann.
Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) weitere Informationen
Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Auslandsstipendiums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist. Der Auslandszuschuss ist bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.
Die Zuerkennung des Auslandsstipendiums beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz.
Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen Informationen
Die*Der Studierende ist selbst verantwortlich, sich um die nötigen Einreisedokumente in das Gastland zu kümmern. Informationen finden Sie hier.
Beilagen für einen allfälligen Anspruch auf ein Top up (sind im Antragsformular aufgelistet)
Bei Fragen zur Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen bitte das International Office kontaktieren.
Das Auslandsstipendium kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit weiter gewährt werden.
Ein LINK zur online Bewerbung wird zur Verfügung gestellt.
Dokumente zum Hochladen (sind im online Bewerbungstool verlinkt):
update 21.2.2024
Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2346
Erreichbarkeit
Dienstag bis Donnerstag
Termine nur nach Vereinbarung
Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria