Zugangsberechtigung:
Zugangsberechtigt sind prinzipiell alle Studierenden bzw. alle Lehrenden der Kunstuniversität Linz, sofern das Studio im Rahmen von Projekten oder Lehre die direkt oder indirekt mit Studium oder Kunstuniversität in Zusammenhang stehen.
Die operative Zugangsberechtigung zur Eigenarbeit von Studierenden wird nach dem Nachweis sachgemäßen Umgangs mit Studio und Equipment erteilt.
Dauer der Nutzungsberechtigung. Studierende erhalten je nach Situation eine Zugangsberechtigung auf ein Semester, sofern die Nutzung des Studiums in Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen im Audio- bzw. Mediengestaltungsbereich oder mit Semesterarbeiten steht.
Für Projektbezogene Zugangsberechtigung wird ein zur Projektdauer passender Zugangszeitraum vereinbart.
Zugangsberechtigung für Eigenarbeit und eigenständigen Zutritt ist nur mit Schlüsselkarte (elektronische Schliesssytem) möglich. Die Schlüsselkarte muss nach Bestätigung der Nutzungsberechtigung durch die Studioleitung, Michael Schweiger, bei Alfred Gartner für das Soundstudio (Raum KO0251) freigeschaltet werden.