Laut Wissensbilanz - Verordnung 2010 – WBV 2010" v. 7. Juli 2010 ist ein bibliographischer Nachweis der Publikationen der Universität öffentlich zugänglich zu machen.
"Die in der Kennzahl „3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals“ berücksichtigten Publikationen sind derart zu dokumentieren, dass die bibliografischen Nachweise der Publikationen nach Berichtsjahr der Wissensbilanz, Typus der Publikationen und Wissenschafts/Kunstzweig zumindest für die drei jüngsten Wissensbilanzen öffentlich abgerufen werden können" WBV 2010 §13 (2)