Entlehnberechtigung / Nutzungsberehtigung für Eigenarbeit
Um Entlehnequipmen des Soundstudio enlehnen zu können, ist entweder der Nachweis mit dem Equipment sachgemäß umgehen zu können zu erbringen, etwa durch die absolvierte Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Labor Grundlagen Studioarbeit, Aufnahmetechnik u. Klangbearbeitung“, oder vor Ort direkt vor der Entlehnung. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer kurzen Einschulung in die sachgemäße Nutzung des Entlehnequipments möglich.
Die obigen Bestimmungen gelten auch für die Nutzung des Soundstudios samt stationärem Equipment.
Verantwortung der Studierenden und lehrender Personen: Die Verantwortung für die einzelnen technischen Einheiten liegt für die Dauer der Überlassung bei den EntlehnerInnen. Etwaige Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl sind dem Personal der Werkstätte zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass die EntlehnerInnen für Beschädigungen bzw. Verlust der Geräte nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz Ersatz zu leisten haben.
Benützung der Ressourcen: Arbeitsplätze und Equipment kann nach Terminvereinbarung benützt werden. Jeder Arbeitsplatz ist sauber und funktionsfähig zurückzulassen. Schäden oder Fehlfunktionen sind den Bediensteten der Werkstätte zu melden.