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Inklusionsunterstützung im Erasmus+ Programm

Für Staff gibt es kein Top-up.

Bei einen Erasmus+ Lehraufenthalt oder einer Erasmus+ Weiterbildung steht die Inklusionsunterstützung für 

  • Personal mit Behinderung und 
  • Personal mit chronischer Krankheit 

zur Verfügung, wenn ein erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland) und dient zur Deckung der Echtkosten/Mehrkosten.

Gefördert werden Personen mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten.


Details dazu finden Sie auf der Website (unter Antragstellung unten).

Der Antrag auf Inklusionsunterstützung muss bereits bei Bewerbung um einen Auslandaufenthalt gestellt werden! Anträge nach Beginn einer Mobilität können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Informationen erhalten Sie im International Office.

Antragstellung auf Inklusionsunterstützung
 

update 20.12.2023