Das Erasmus+ Programm 2021-2027 bietet die Möglichkeit einer physischen Kurzzeitmobilität mit virtuellen Komponenten.
Studierende und Hochschulmitarbeiter*innen können im Rahmen von Blended Intensive Programmes BIPs im Ausland eine kurze physische Mobilität, die mit einer verpflichtenden virtuellen Phase kombiniert wird, absolvieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, vor allem, wenn Sie in Ihrer Studienlaufzeit keine Möglichkeit haben, einen längeren Studienaufenthalt im Ausland absolvieren zu können.
Erasmus Code der Kunstuniversität Linz: A LINZ02
OeAD Österreichischer Austauschdienst:
- ERASMUS+ Information für Studierende und kürzlich Graduierte: link
- ERASMUS+ vorbereitende Informationen für Studierende: link
- ERASMUS+ Studierendencharta: enthält die Rechte und Pflichten von Erasmus+ Studierenden Charta
Dauer der Kurzzeitmobilität
- physischen Mobilität - 5 bis 30 Tage
- virtuelle Phase (verpflichtend) - keine Dauer vorgegeben; diese kann je nach Bedarf variieren
Erfordernisse
- Mindestleistung von 3 ECTS (Anrechnung nach Rückkehr verpflichtend)
- Es muss ein Learning Agreement vorliegen
Erasmus Förderung
- Die Förderhöhe beträgt bei Aufenthalten zwischen 5 und 14 Tagen
70 Euro pro Tag. - Ab Tag 15 werden 50 Euro pro Tag ausgezahlt.
- Die maximale Förderdauer beträgt 30 Tage.
- Bei der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erhalten Sie einen höheren Reisekostenzuschuss link
- Personen mit besonderen Bedürfnissen (fewer opportunities) können zusätzliche finanzielle Zuschüsse beantragen link
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit und unter Vorlage der vollständigen Unterlagen gewährt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten
Stipendien und Datenbanken link
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Erasmus Kurzzeitmobilität
- Studierende, die an der Kunstuniversität Linz inskribiert sind
- 2 absolvierte Semester
- der Aufenthalt ist nur an einer Gastuniversität möglich, mit der die KUNI ein interinstitutionelles Abkommen hat
- Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität bzw. gute Englischkenntnisse
- Eine Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister)
- Eine Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität
- Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt
Beurlaubte Studierende können nicht am Austauschprogramm teilnehmen!
Bewerbungsprozess für die Erasmus Förderung
ONLINE BEWERBUNG
Der Link zur Online Bewerbung wird nach dem Erstkontakt vom International Office zur Verfügung gestellt.
Beilagen, die in der online Bewerbung hochzuladen sind:
- aktueller Meldezettel
- Studienblatt
- Bestätigung Studienadministrator*in (unter Formulare rechts)
Das International Office der Kunstuniversität steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Versicherungsschutz
Abschluss der Mobilität
Beantragung Anerkennung
update, Mai 2024