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Studierende

Top up

in folgenden Mobilitätsprogrammen:

  • Erasmus+ Programm
  • Auslandsstipendium zur Vorbereitung der Abschlussarbeit
  • Mobilitätsstipendium (Studienaufenthalt bei bilateralen Partnern)


in der Höhe von Euro 250,-- pro Monat zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten für folgende Zielgruppen:

  • Studierende und kürzlich Graduierte (Graduierte ausschließlich für Praktika) mit Behinderungen
  • Studierende und kürzlich Graduierte (Graduierte ausschließlich für Praktika) mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland)
  • Studierende und kürzlich Graduierte (Graduierte ausschließlich für Praktika) mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden 
     

Inklusionsunterstützung - nur im Erasmus+ Programm
 

Bei Bedarf können Studierende zusätzlich zum Top up eine Inklusionsunterstützung beantragen. Die Inklusionsunterstützung dient zur Deckung der Echtkosten/Mehrkosten für Studierende und kürzlich Graduierte Zielgruppen

  • mit Behinderung oder 
  • chronischer Erkrankung
  • mit Kind/Kindern im Gastland
  • mit geringeren Chancen, die nicht in eine der oben genannten Zielgruppen (Behinderung, chronische Krankheit, Studierende/r mit Kind/er) fallen, aber trotzdem einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung haben, können ihre anfallenden Mehrkosten über einen Antrag auf Erasmus+ Inklusionsunterstützung bekannt geben.

Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten.

Der Antrag auf Inklusionsunterstützung muss bereits bei Bewerbung um einen Auslandaufenthalt gestellt werden! Anträge nach Beginn einer Mobilität können leider nicht mehr berücksichtigt werden.


Informationen erhalten Sie im International Office.

Antragstellung auf Inklusionsunterstützung


update 19.12.2023