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ASEA UNINET Programm

Das ASEAN-European Academic University Network (ASEA-UNINET) wurde im Jahr 1994 gegründet und besteht heute aus über 80 Universitäten in rund 20 Ländern. Das Hochschulnetzwerk hat zum Ziel, Forschungs- und Lehraktivitäten zwischen den Mitgliedsuniversitäten in Europa und Südostasien (in Indonesien, Iran*, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Pakistan*, den Philippinen, Thailand und Vietnam) zu fördern.* außerordentliche Mitglieder 

Die Kunstuniversität Linz ist derzeit Candidate Member link . Förderanträge können bereits eingereicht werden:

ASEA-UNINET Österreich erhält vom BMBWF Fördergelder. Damit werden jährlich rund hundert bi- und multilaterale Kooperationsprojekte zwischen österreichischen und südostasiatischen Mitgliedsuniversitäten finanziert.

ASEA-UNINET asea-uninet.org
Allgemeine Information zum ASEA-UNINET  OeAD ASEA UNINET
 

Kurzreisen, die ausschließlich zur Abhaltung von Vorträgen bzw. für Kongress-Besuche durchgeführt werden, werden nicht unterstützt!

 

Call 2024 für ASEA-UNINET Projekte 2025-2026 GEÖFFNET 

Deadline:  4. November 2024 (kurz vor Mitternacht)

  • Projektdurchführungszeitraum 1-jährige Projekte: 01. Jänner 2025 - 31. Dezember 2025
  • Projektdurchführungszeitraum 2-jährige Projekte: 01. Jänner 2025 - 31. Dezember 2026

Der neue, zweijährige, Durchführungszeitraum, ermöglicht Projekte, sowohl mit 1-jähriger als auch mit 2-jähriger Laufzeit. 

Detailinformationen zum CALL 2024/25 finden Sie hier
 

ACHTUNG:
Der Projektstart ist erst nach Gegenzeichnung und Upload des Förderungsvertrages im online Portal möglich. Eine Verlängerung des Projektdurchführungszeitraums ist nur für 1-jährig beantragte Projekte und bis zu einem Jahr möglich. Durch die Verlängerung ist die Abgabe eines Zwischenberichts erforderlich.

 

Mindest-Aufenthaltsdauer pro Mobilität: 1 Woche (kürzere Aufenthalte müssen überzeugend dargelegt und vom ASEA-UNINET Vorstand genehmigt werden)
Maximal-Aufenthaltsdauer pro Mobilität 3 Monate

Zielgruppe: Alle begünstigten Projektteilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt der Projektdurchführung wissenschaftliche Angehörige (Anstellungsverhältnis) der österr. bzw. der ASEAN od. pakistan. ASEA-UNINET Mitgliedsuniversitäten sein:

  • Studierende (ausschließlich im Zuge von Famulaturen)
  • Doktoratsstudierende (Personen, die ein Doktoratsstudium an einer ASEA-UNINET Mitgliedsuniversität absolvieren)
  • Wissenschafter*innen (Personen, die an einer ASEA-UNINET Mitgliedsuniversität forschen, je nach Position mit oder ohne Doktorat)

Sind an einem Projekt mehrere österreichische Mitgliedsuniversitäten beteiligt, so entscheiden diese, wer die Projektleitung für das Gesamtprojekt übernimmt. Diese*r Projektleiter*in ist sowohl für die Antragstellung als auch für die Abwicklung der Fördermittel und die Berichtlegung (für Fördernehmer*innen beider Universitäten) zuständig.

Förderung: Die Projektförderungen gelten für Reisekosten und/oder Aufenthaltskosten (Stipendium) sowie Sachkosten gemäß der geltenden ASEA-UNINET Antragsrichtlinie. 

Antragsberechtigt sind Universitätsangehörige, die habilitiert sind bzw. eine Professur inne haben, Mitglieder des Rektorats (sofern sie forschend tätig sind) sowie Leiter*innen einer Organisationseinheit mit Aufgaben in Forschung, Entwicklung oder Erschließung der Künste der österreichischen Mitglieds- bzw. Candidate-Member-Universitäten.

Einreichung: Der ASEA-UNINET Projekt-Call findet einmal jährlich statt. Projektanträge sind online (Portal: STIP-Online) an den OeAD zu stellen.

Auswahl: Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Vorstand und das Kuratorium von ASEA-UNINET. Die Letztentscheidung obliegt dem BMBWF.
 

Ablauforganisation an der Kunstuniversität

Der Aufruf CALL erfolgt per Email durch die Abteilung Kunst.Forschung.

ASEA-Aufenthalte werden verfahrensmäßig als Dienstreise behandelt. Somit ist ein Versicherungsschutz etc. gegeben. 

Die Finanzierung ist jedoch mit der Höhe der jeweiligen ASEA-Förderung begrenzt. Es werden daher auch keine Tagesdiäten bezahlt sondern die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den ASEA-Förderungskriterien gemäß Vorlage der Rechnungen.

 

VOR der Mobilität


NACH der Mobilität

  • Abrechnung der ASEA Mobilität: Andreas Szelegowitz, International Office, Kontakt

 

Anerkennung der Mobilität

Die Teilnahme an einer STAFF MOBILITÄT sowie der persönliche Beitrag an der Internationalisierung der Kunstuniversität dadurch wird nach Abschluss der Mobilität mittels Urkunde bestätigt.


Auskunfts- und Kontaktpersonen:
Kunstuniversität Linz - Regina Dicketmüller, International Office, Kontakt
Kunstuniversität Linz - Dr. Jörg Klenk, Research Service - Funding Programmes EU, International Cooperations PhD-Programme, Kontakt
Kunstuniversität Linz / Abrechnung - Andreas Szelegowitz, International Office, Kontakt
 

update 12. September 2024

Kontakt

Regina Dicketmüller-Pointinger
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2269

Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag


Kunstuniversität Linz
International Office
Hauptplatz 6, 3. OG
4020 Linz | Austria