update 21.12.2022
Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit weiter gewährt werden. Eine bezuschussbare Verlängerung ist
nur einmal möglich.
Der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar anschließen und darf die Gesamtaufenthaltsdauer von
12 Monaten (pro Studienzyklus im BA, MA, PhD oder analog dazu im Diplomstudium 12 Monate im 1. Abschnitt und 12 Monate im 2. Abschnitt. )
nicht überschreiten. Praktikaaufenthalte werden pro Zyklus mit eingerechnet.
Eine Verlängerung kann per Email im International Office beantragt werden.
Ablauf Verlängerung
Step 1
2 Monate vor Ablauf des Auslandsaufenthalts Kontakt aufnehmen
Step 2Die Antragstellung
muss spätestens 6 Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes an das Auslandsbüro der Heimatuniversität erfolgen.
- Verlängerungsantrag (Download unter Formulare)
- Vorausanerkennungsbescheid (Dokument unter Formulare im Download)
- vom Studienadministrator/ von der Studienadministratorin oder
- vom Betreuer/ von der Betreuerin der Abschlußarbeit bestätigt
- Registration Student Mobility erneut vorlegen (Dokument unter Formulare im Download)
- Haftungsfreistellungserklärung (Dokument unter Formulare im Download)
Sie müssen vor allem mit Ihrem/Ihrer Studienadministrator_in klären, ob Sie im Verlängerungssemester noch Lehrveranstaltungen für eine Anrechnung zur Verfügung haben (mindestens 3 ECTS pro Verlängerungsmonat).
Wenn nicht, müssen Sie Ihren Aufenthalt im Rahmen der "Vorbereitung der Abschlussarbeit" verlängern. Details siehe
hier
Die
Zuerkennung der Verlängerung erfolgt durch die Kunstuniversität, welche eine
Verlängerungsvereinbarung zum Mobilitätsstipendium zur Verfügung stellen wird.
Was ist noch zu verlängern?
- Versicherungsschutz
- Visa (bei Bedarf)
- ÖH–Beitrag für das Verlängerungssemester
StudienbeihilfenbezieherInnen
Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde kann während der Verlängerung weiterbezogen werden
Dem Antrag auf Verlängerung muss eine Kopie der Vorausanerkennung beigeschlossen werden.
Bei Bedarf
Verlängerung des
IPS des Landes Oberösterreich