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Voraussetzungen

update 17.10.2023

  • ordentliche Studierende, die an der Kunstuniversität Linz inskribiert sind (nicht Lehrgangsstudierende)
  • 2 absolvierte Semester
  • der Aufenthalt ist nur an einer Gastuniversität möglich, mit der die KUNI ein interinstitutionelles Abkommen hat
  • Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität bzw. gute Englischkenntnisse
  • Eine Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister)
  • Eine Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität
  • Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt

WICHTIG:

Mindeststudienleistung für die Mobilitäts-Förderung: Anerkennung von 3 ECTS pro Auslands-Monat. Falls alle bzw. die meisten ECTS laut Curriculum absolviert wurden, besteht die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Vorbereitung der Verfassung von wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation) zu beantragen.

Beurlaubte Studierende können nicht  an den Austauschprogrammen teilnehmen!

Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur vom Wintersemester in das Sommersemester möglich und ist von der Zustimmung der Gastuniversität sowie von der budgetären Bedeckbarkeit abhängig. Die endgültige Zusage eines Studienplatzes erfolgt durch die Partneruniversität!

Besteht der bilaterale Vertrag zwischen 2 Studienrichtungen, werden die entsendenden Studierenden von ihrer Studienrichtung für den Austausch nominiert.