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INFORMATIONEN ZUR HINWEISGEBUNG

Die Kunstuniversität Linz ist gesetzlich verpflichtet, ein den Anforderungen des Hinweisgeber*innenschutzgesetzes (BGBl I Nr. 6/2023) entsprechendes Hinweismeldesystem einzurichten, um die vertrauliche – und auf Wunsch auch anonyme – Hinweisgebung betreffend Rechtsverstöße bzw. begründete Verdachtsmomente u.a. in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, öffentliche Gesundheit Verbraucherschutz, Datenschutz und Korruption zu ermöglichen.

Ab sofort gelangen Sie über diesen Link zu dem unieigenen Hinweisgeber*innensystem, wo Sie auch nähere Informationen zur Hinweisgebung (mögliche Hinweiskategorien, Prozedere der Hinweisgebung und -bearbeitung etc.) finden.

kunstuni-linz.academic-whistleblower.at

Es wird darauf hingewiesen, dass überdies auch die Möglichkeit besteht, sich an externe Meldestellen, etwa das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, die Finanzmarktaufsicht oder die Geldwäschemeldestelle, zu wenden.