Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.
Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Die Kunstuniversität Linz verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke
Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Digitale Dokumente können direkt elektronisch an Behörden übermittelt werden, auch Ausdrucke haben nach § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Dokumente, die mit einer Amtssignatur versehen sind, können daher auch Behörden und anderen Einrichtungen als Originale vorgelegt werden.