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Start ins Studium

Wenn Sie die Zulassungsprüfung erfolgreich bestanden haben bzw. anderweitig über eine positive Aufnahme zum Studium/Lehrgang informiert wurden, können Sie während der Zulassungsfrist von der Rechts- und Studienabteilung zugelassen werden.

Informationen für Lehramtsstudierende: Nach bestandener Zulassungsprüfung werden Sie über das LiLes Service-Center zugelassen.

Informationen für Interessierte am PhD Studium: Zulassungsverfahren zum PhD Programm

Online-Voranmeldung zum Studium

Jene Bewerber*innen, die 

  • eine Zulassungsprüfung vor weniger als 20 Monaten bestanden haben, oder 
  • ein Zulassungsgespräch hatten und gebeten wurden, ihre Daten im UFGonline zu hinterlegen, oder 
  • über ein Austauschprogramm (z.B. Erasmus) an unsere Universität kommen, oder 
  • sich als außerordentliche*r Studierende*r oder Mitbeleger*in anmelden möchten, 

müssen einen Bewerber*innen-Account anlegen und unter "Meine Bewerbungen" Ihre Daten im UFGonline hinterlegen. Sie finden nähere Informationen in diesem PDF.

Zulassung

Die Aufnahme des Studiums wird persönlich vor Ort in der Rechts- und Studienabteilung durchgeführt. Nehmen Sie bitte die folgenden Unterlagen (im Original!) für die Inskription mit:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis Sozialversicherungsnummer (e-Card) bei Österreicher*innen
  • Verpflichtend für die Studienrichtungen BA Architektur, BA Industrial Design, BA Kulturwissenschaften: Nachweis der allgem. Universitätsreife (z.B. Reifeprüfungszeugnis, deutsches Abitur, usw.) bzw. Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, bzw. Studienberechtigungsprüfung
  • Nachweis Deutschkenntnisse B2 für die Studienrichtungen Architektur, Industrial Design, BA Kulturwissenschaften und Medienkultur- und Kunsttheorien
  • Bachelorzeugnis* und Diploma Supplement für die Zulassung zu Masterstudien
  • Bestätigung über eine Namensänderung, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (z.B. Heiratskurkunde)
  • Abgangsbescheinigung wenn Sie für das beantragte Studium bereits an einer anderen inländischen Universität zugelassen waren, auch wenn das längere Zeit zurückliegt.
  • Nachweis der Matrikelnummer (z.B. Studienblatt oder Studentenausweis), falls Sie bereits an einer anderen österreichischen Universität/Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gemeldet waren

* WICHTIG: Bewerber*innen für Architektur (BA), Industrial Design (BA), Kulturwissenschaften (BA) und alle Masterstudien deren Zeugnisse nicht in Österreich erworben wurden, müssen eventuell zusätzliche, studienspezifische Zulassungsvoraussetzungen/Beglaubigungen vorweisen und dies bedarf einer Überprüfung durch die Rechts- und Studienabteilung im Vorfeld. Wir empfehlen, Ihre Unterlagen daher VORAB an studien.office@kunstuni-linz.at zu senden. Sie finden Näheres hier auf unserer Homepage.

Beachten Sie bitte auch die folgenden näheren Bestimmungen zur Beglaubigung ausländischer Urkunden.