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Universitätsrat

Im Zuge der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 etablierte sich im Oktober 2003 erstmals der Universitätsrat der Kunstuniversität Linz.

Wesentliche Aufgaben des Universitätsrates*

  • Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats.
  • Stellungnahme zur Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Senat.
  • Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats, sowie Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats.

    *Quelle: Universitätsgesetz (UG) 2002

Funktionsperiode 2023 bis 2028

Die konstituierende Sitzung des Universitätsrates der Kunstuniversität Linz fand am 16. März 2023 statt. Die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertreter erfolgte am 24. April 2023.

Vorsitzende

Mag.a Dr.in Andrea B. Braidt

Lebenslauf.pdf

Stellvertretender Vorsitzender

Hon.-Prof. Dr. Claus Spruzina

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Mitglieder

© Thomas Smetana

Prof.in Andrea van der Straeten

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© Roselyne Titaud

Julia Warmers, StEx.

Lebenslauf.pdf

© Peter Rigaud

Mag. Florian Hagenauer, MBA

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DDr.in Barbara Glück

Dr.in Prof.in Gabriele Gramelsberger