Abteilung
Rechts- und Studienabteilung
Anerkennung von Vorstudien an der Kunstuniversität Linz:
Kontakt: silvia.lettner@kunstuni-linz.at, Hauptplatz 6, Raum H6.03.24
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§ 78.
(1) Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind bis zu dem in Abs. 4 Z 6 festgelegten Höchstausmaß anzuerkennen, wenn
1. keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und
2. sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:
a) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 51 Abs. 2 Z 1; (Anmerkung: Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen)
b) einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;
c) einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.
aus: Universitätsgesetz 2002 §78: www.ris.bka.gv.at
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ABLAUF der Anerkennung:
* Anerkennungsformulare (siehe rechts "Formulare -> Anerkennungsformular"):
- In diese Liste werden diejenigen Lehrveranstaltungen/Leistungen eingetragen, die an einer Bildungseinrichtung positiv absolviert wurden und die anerkannt werden sollen. Außerdem wird hier eingetragen wofür die absolvierten Leistungen im Studienplan der Kunsuniversität Linz angrechnet werden sollen.
* Vorzulegen sind:
-Wenn möglich (für die/den Studienadministrator:in):
Bitte beachten Sie auch die Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachiger Zeugnisse und die Erläuterungen zur Anerkennung von Prüfungen
Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachige Zeugnisse: Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (Beglaubigungsliste Hochschulwesen)
ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular inkl. Nachweise per E-Mail an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden.
Gilt nur für Lehramtsstudierende, die die Kunstuniversität als erstzulassende Universität haben!
Alle anderen Lehramtsstudierenden müssen die Anerkennungen über das LiLes Servicecenter (www.liles.at/anerkennung) oder über ihre erstzulassende Uni abwickeln)
Anerkennung von Vorstudien an der Kunstuniversität Linz:
Es können Lehrveranstaltungen anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung, also Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen erfolgreich absolviert wurden.
Es muss eine Gleichwertigkeit (Inhalte der Lehrveranstaltungen und ECTS) der absolvierten Lehrveranstaltungen mit denen aus dem Sekundarstufencurriculum (Cluster Mitte) gegeben sein.
Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen wird an der Institution beantragt, an der die Erstzulassung erfolgt ist.
* Fachspezifische Anerkennungslisten (siehe rechts "Anerkennungsformulare Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Cluster Mitte"):
- In diese Liste werden diejenigen Lehrveranstaltungen eingetragen, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung positiv absolviert wurden und die anerkannt werden sollen.
* Vorzulegen sind:
- Die ausgefüllte Anerkennungsliste (zusätzlich per Email als Excel-Datei an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden)
- Nachweis der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen (Abschrift der Studiendaten, Lehrveranstaltungszeugnis - zusätzlich per Email als pdf-Datei an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden)
- Beschreibung der Inhalte der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen, um eine Gleichwertigkeit feststellen zu können (z. B. Inhaltsnachweise in Form von Studienplänen, Modulbeschreibungen, Weblinks.. - zusätzlich per Email als pdf-Datei an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden)
Äquivalenzen alter/neuer Studienplan:
Diplomstudium BE / Bachelorstudium BE
Diplomstudium MG / Bachelorstudium MG
Diplomstudium TG / Bachlorstudium TG (2016), auslaufend
Diplomstudium WE / Bachelorstudium WE (2016), auslaufend
Bachelorstudium TG (2016) / GTT 2017
Bachlorstudium WE (2016) / GTT 2017
Absolventen der Primarstufe (Bachelor für NMS)
www.liles.at/anerkennung/e-raster-und-ansprechpersonen
Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachige Zeugnisse:
Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (Beglaubigungsliste Hochschulwesen)