Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen mit besonderer Funktion in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen.
Als Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen nur Arbeitnehmer:innen bestellt werden. Der Bestellung, die für vier Jahre durch den/die Arbeitgebern:in erfolgt, muss der Betriebsrat zustimmen. Sicherheitsvertrauenspersonen müssen, um bestellt werden zu können, die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Sofern sie keine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft oder eine arbeitsmedizinische Ausbildung absolviert haben, müssen sie eine Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson abgeschlossen haben oder diese innerhalb des ersten Jahres ihrer Bestellung abschließen.
Sicherheitsvertrauenspersonen haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes