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Studienbeitrag

Ab dem Sommersemester 2013 werden an allen österreichischen Universitäten auf Grund einer Novelle zum Universitätsgesetz 2002 (BGBl 18/2013) Studienbeiträge eingehoben.
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Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß Studienförderungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen Studienbeihilfe erhalten.

Ausstellung vom Duplikaten

Die Kunstuniversität Linz stellt für folgend angeführte Urkunden Duplikate, gegen Kostenersatz, aus:
Diplom-, Bachelor-, Master-, Rigorosen-, Abschlussprüfungszeugnis
Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
Diploma Supplement deutsch, Diploma Supplement englisch
Kostenersatz für Duplikate.pdf