Folgende Nachweise sind bis spätestens 30 Tage nach Abschluss der Mobilität im International Office vorzulegen:
Nachweis über die im Gastland tatsächlich verbrachte physische Mobilität
Nachweis über das hauptsächlich genutzte Verkehrsmittel
Nachweise bei Bezug eines Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen:
bei einer chronischen Krankheit:
bei Behinderung:
bei Mobilität mit Kind/ern:
EU-Survey (Online-Report)
Verpflichtender Report
Erst nach Erbringung der Nachweise sowie nach Abschluss des EU Survey erfolgt die Abrechnung des Mobilitätszuschusses.
Das Europass Diploma Supplement enthält detaillierte Angaben über den erworbenen Hochschulabschluss, siehe link
Der Auslandsaufenthalt wird darin vermerkt. Die Ausstellung des Diploma Supplements erfolgt nach Studienabschluss durch die Rechts- und Studienabteilung.
Auslandsbeihilfe der Stipendienstelle
Bezieher*innen einer Auslandsbeihilfe der Stipendienstelle (nur bei Studienaufenthalten) müssen ihren Auslandsaufenthalt abschließen.
IPS des Landes Oberösterreich
IPS Bezieher*innen müssen ihren Auslandaufenhalt abschließen, siehe IPS Richtlinien
update 21. Mai 2024
Andreas Szelegowitz
andreas.szelegowitz@kunstuni-linz.at
T: +43 732 7898 2240
Erreichbarkeit
Donnerstag
Freitag (nur per Email)
Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria