Gleichstellungsplan und Frauenförderungsplan sind im Mai 2018 (Mitteilungsblatt 24, 3.5.2018) als Teile der Satzung der Kunstuniversität Linz in Kraft getreten. Sie gelten für alle Angehörigen und binden alle Organe der Kunstuniversität. Die beiden Pläne konkretisieren die rechtlichen Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung und Gleichbehandlung der Geschlechter. Sie thematisieren Ungleichheiten anhand gesellschaftlicher Kategorisierungen (Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnische bzw. kulturelle Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft) sowie intersektionale, mehrdimensionale Diskriminierungsformen mit dem Ziel der Verwirklichung von Chancengleichheit. Neben der Antidiskriminierung regelt der Gleichstellungsplan auch die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und familiären Verpflichtungen.