Die gewählte Behindertenvertrauensperson kümmert sich um die Anliegen der begünstigt behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunstuniversität in folgenden Belangen:
- Überwachung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für begünstigte Behinderte (gem §22a Abs 8 BEinstG)
- allgemeine und individuelle Beratung vor und während einem Dienstantritt
- Unterstützung der Universitätsangehörigen bei der Integration in den Berufsalltag
- Individuelle technische und personelle Hilfestellung (Büro mit Liftzugang, Widescreen Bildschirm, Organisation von Begleitpersonen)
- Zusammenarbeit mit allen Gremien der Universität (Rektorat, Senat, Universitätsrat), um zu gewährleisten, dass die Anliegen betroffener Personen berücksichtigt werden
- Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Behindertenbeauftragten
- Mitsprache und Anregungen bei baulichen Veränderungen wie zB. Rollstuhlrampen, Treppenlift und Sehbehindertenleseplätze
- wahrgenommene Mängel dem Betriebsrat, dem Betriebsinhaber und erforderlichenfalls dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen und auf die Beseitigung der Mängel hinzuwirken
- Vorschläge in Fragen der Beschäftigung und der Aus- und Weiterbildung beruflicher und medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen zu erstatten und auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten Arbeitnehmer*innen hinzuweisen
Studierende werden vom Referat für Intersectional Empowerment der ÖH betreut.