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Ansprechstelle für Mitarbeiter*innen mit besonderen Bedürfnissen

Die gewählte Behindertenvertrauensperson kümmert sich um die Anliegen der begünstigt behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunstuniversität in folgenden Belangen:

 

  • Überwachung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für begünstigte Behinderte (gem §22a Abs 8 BEinstG)
  • allgemeine und individuelle Beratung vor und während einem Dienstantritt
  • Unterstützung der Universitätsangehörigen bei der Integration in den Berufsalltag
  • Individuelle technische und personelle Hilfestellung (Büro mit Liftzugang, Widescreen Bildschirm, Organisation von Begleitpersonen)
  • Zusammenarbeit mit allen Gremien  der Universität (Rektorat, Senat, Universitätsrat), um zu gewährleisten, dass die Anliegen betroffener Personen berücksichtigt werden
  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Behindertenbeauftragten
  • Mitsprache und Anregungen bei baulichen Veränderungen wie zB. Rollstuhlrampen, Treppenlift und Sehbehindertenleseplätze
  • wahrgenommene Mängel dem Betriebsrat, dem Betriebsinhaber und erforderlichenfalls dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen und auf die Beseitigung der Mängel hinzuwirken
  • Vorschläge in Fragen der Beschäftigung und der Aus- und Weiterbildung beruflicher und medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen zu erstatten und auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten Arbeitnehmer*innen hinzuweisen


Studierende werden vom Referat für Intersectional Empowerment der ÖH betreut.

Leitung und Kontakt
Petra Sturz
T: +43 (0)732/ 7898 2317
M: +43 (0)676/84 7898 2317
disability-inclusion.office@kunstuni-linz.at

Sprechstunden / Bürozeiten
MO bis FR 9.00 bis 12.00 Uhr
Bitte vorher um telefonische Terminvereinbarung

Kunstuniversität Linz
Domgasse 1, 3. Stock
Raum Nr.: DO.03.55
4020 Linz

Gesetzliche Grundlagen

§135 Abs 3 UG 2002 iVm §22a BEinstG