zum Inhalt

Studienabschluss

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller notwendigen Informationen und Formulare, die Sie für Ihren anstehenden Studienabschluss benötigen. Ein ausführliches Infoblatt finden Sie im Downloadbereich.

BACHELOR

Für den Bachelorabschluss müssen alle erforderlichen Zeugnisse / Beurteilungen vorliegen, d.h. ggf.  auch alle dafür notwendigen Anrechnungen abgeschlossen sein. Dies können Sie von der Rechts- und Studienabteilung überprüfen lassen. 

Die Modalitäten für Ihren Abschluss erfragen Sie am besten direkt in Ihrer Abteilung. Der Studienabschluss muss in Folge der Rechts- und Studienabteilung bekannt gegeben werden. Rahmentermine und Fristen für das jeweils aktuelle Studienjahr finden Sie im Downloadbereich.

MASTER UND DIPLOM

Der Prozess des Abschlusses des Diplomstudiums Bildende Kunst bzw. der MA-Studien an der Kunstuniversität Linz startet ca. 6 Monate vor dem beabsichtigen Prüfungstermin mit der Anmeldung Ihrer Diplomarbeit bzw. MA-Arbeit – d.h. mit der schriftlichen Bekanntgabe des Themas Ihrer Abschlussarbeit in der Rechts- und Studienabteilung. Sollten mehrere Personen an einem Abschlussprojekt / einer Arbeit beteiligt sein, sind die jeweiligen Teile eindeutig zu kennzeichnen.

Spätestens drei Wochen vor dem angestrebten Prüfungstermin müssen alle Prüfungsleistungen erbracht, d.h. Zeugnisse und Beurteilungen und ggf. alle notwendigen Anrechnungen in ufgonline eingetragen sein. Dies können Sie selbst überprüfen, indem Sie in ufgonline auf „Mein Studium“ klicken. Gerne ist Ihnen dabei auch die Rechts- und Studienabteilung behilflich.

Die schriftliche Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit muss bis zum angegebenen Termin erfolgen. Die digitalen MA-Arbeiten (PDF) für Medienkultur- und Kunsttheorien sowie für das Lehramt müssen für eine Plagiatsprüfung unter calls.kunstuni-linz.at/calls/EA22/ hochgeladen werden. DAS PDF MUSS EXAKT DER GEDRUCKTEN FORM ENTSPRECHEN! Anschließend sind binnen 48 Stunden die Arbeiten in gebundener Form nach den Vorschriften der Bibliothek in der Rechts- und Studienabteilung abzugeben oder per Post an die Rechts- und Studienabteilung, Hauptplatz 6, 4020 Linz, zu senden (es gilt das Datum des Poststempels).
Der schriftliche Teil der künstlerischen Diplomarbeit muss bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin am Institut abgegeben werden. Für Diplomarbeiten sowie MA-Arbeiten herrscht eine Veröffentlichungspflicht – Informationen dazu finden Sie hier

Spätestens bei der Abgabe des Anmeldeformulars (ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin) müssen Prüfungsort (kann bei künstlerischen Abschlussarbeiten auch extern sein), Kommission und der genaue Prüfungstermin und -uhrzeit der Rechts- und Studienabteilung bekanntgegeben werden.
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres BA-Studiums, Ihrer Diplomprüfung bzw. MA-Prüfung, können Sie sich für eine Teilnahme an der akademischen Feier / der Sponsion anmelden (Sollte der Veröffentlichungspflicht bis zum Sponsionstermin nicht nachgekommen worden sein, können Sie nicht an der Feier teilnehmen).

LEHRAMTSSTUDIUM UND PhD

Für den Abschluss des Lehramtsstudiums (BA und MA) gibt es weiterführende Informationen, diese finden Sie im Downloadbereich. Zudem finden Sie ein detailliertes Handout bzgl. Abschluss des PhD-Studiums im Downloadbereich.

 

NACH DEM STUDIENABSCHLUSS

Um Ihre Abschlussdokumente in der Rechts- und Studienabteilung zu erhalten, ist es notwendig, einige Unterschriften einzuholen. Dafür verwenden Sie bitte den Laufzettel, den Sie – sobald er vollständig ausgefüllt ist – zur Abholung Ihrer Dokumente mitbringen. Die benötigten Unterschriften und Bestätigungen können auch auf elektronischem Weg eingeholt sowie übermittelt werden. Auf dem Laufzettel finden Sie den Link für die UHStat2 Statistik der Statistik Austria, die Sie ausfüllen müssen. Nach erfolgreichem Ausfüllen des online Formulars erhalten Sie ein PDF (Teilnahmebestätigung), welches Sie uns bitte ebenso übermitteln.

Sollten Sie nach Studienabschluss ein anderes Studium an unserer Universität beginnen (z. B. weiterführendes Masterstudium), liegen andere Regelungen vor. In diesem Fall benötigen wir nur den Nachweis über den Abschluss der UHStat2 Befragung und je nachdem, welches Studium Sie an der Kunstuni weiterführen, die Löschung der Zutrittsberechtigungen für die Abteilung, in der Sie bislang studiert haben (hinfällig, wenn Sie dort ein weiterführendes MA-Studium beginnen).

Eine Information zur Führung akademischer Grade finden Sie hier.

Mit dem Studienabschluss können Sie sich für diverse Stipendien und Preise bewerben. Eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen und Wettbewerbe finden Sie hier.

Zudem steht nach Studienabschluss allen Absolvent:innen ein Beitritt zum Alumniverein „forum“ offen. Informationen über die Leistungen und die Arbeit des Alumnivereins finden Sie hier.

Downloads

Anmeldung Diplomarbeit / Masterarbeit.pdf

Infoblatt Studienabschluss.pdf

Rahmentermine.pdf

Anmeldung zur Abschlussprüfung für das Studienjahr 2024/2025.pdf

Anmeldung zur Abschlussprüfung für das Studienjahr 2025/2026.pdf

↪︎ Abschlusstermine März 2025

Lehramtsstudien
Informationsblatt Bachelorarbeiten.pdf
Informationsblatt Masterabschluss.pdf

PhD-Programm
Handout zum Abschluss des PhD-Programms.pdf
Themenänderung Dissertation.pdf
Ansuchen Beurteilung Dissertation_PhD.pdf 

Benützungsbeschränkung Bibliothek.pdf