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Studienbeitrag

Ab dem Sommersemester 2013 werden an allen österreichischen Universitäten auf Grund einer Novelle zum Universitätsgesetz 2002 (BGBl 18/2013) Studienbeiträge eingehoben.
Studienbeitrag.pdf
Bitte beachten Sie, dass der Studienbeitrag nur vollständig einbezahlt werden kann, eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Sollten Sie bereits an einer anderen öffentlichen österreichischen Universität Studienbeitrag/ÖH-Beitrag eingezahlt haben, müssen Sie an der Kunstuniversität Linz nicht nochmals einzahlen, sofern Sie die vorgesehene Studiendauer + zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben. Allerdings ist es in diesem Fall unbedingt notwendig, das Studierenden Service Center zu informieren, da dieses die Meldung zum Studium dann manuell durchführen muss (es gibt keine automatische Weitermeldung).

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß Studienförderungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen Studienbeihilfe erhalten.

Eine Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen ist über den OeAD verfügbar: grants.at

Ausstellung von Duplikaten

Die Kunstuniversität Linz stellt für folgend angeführte Urkunden Duplikate, gegen Kostenersatz, aus:
Diplom-, Bachelor-, Master-, Rigorosen-, Abschlussprüfungszeugnis
Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
Diploma Supplement deutsch, Diploma Supplement englisch
Kostenersatz für Duplikate.pdf