Unterstützung bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen ist der Kunstuniversität Linz ein großes Anliegen. Im Rahmen der Personalentwicklung wird ein Teil des Budgets für individuelle externe Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit soll ermöglicht werden, dass auch spezifische berufsbezogene Bildungserfordernisse berücksichtigt werden, die nicht im Rahmen des internen Weiterbildungsangebotes abgedeckt werden.
Im Bereich der Weiterbildung wird an der Kunstuniversität unterschieden zwischen:
- Weiterbildungen, die unbedingt notwendig für die Arbeit sind, (von dem/der Vorgesetzten angeordnet sind), und so in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. (Im Bereich der Verwaltung z.B. Umstellung/Änderungen bei EDV Systemen). Diese sind wie bisher abzuwickeln. (Arbeitszeit, Dienstreise, Genehmigung, Finanzierung, etc.)
- Individuellen Weiterbildungen, die nicht zwingend notwendig für die unmittelbare Erfüllung der Arbeitsaufgaben sind, aber dennoch dafür nützlich und wichtig wären. (z.B. Coachings, Angebote im Bereich soziale und persönliche Kompetenz, individuelle Sprachausbildungen, ....). Eine Förderung kann im Rahmen des Weiterbildungskontos beantragt werden. Das Antragsformular finden sie unter 'Downloads':
Richtlinien
- Wer wird gefördert: Mitarbeiter*innen des allgemeinen Universitätspersonals und wissenschaftlich-künstlerische Mitarbeiter*innen mit aktivem Dienstverhältnis (ausgenommen externe LektorInnen).
- Was wird gefördert: pro Kalenderjahr stehen maximal € 800,- pro Person für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Bitte zu beachten, dass es sich um Weiterbildungsmaßnahmen im engeren Sinn handeln muss, die keine selbstorganisierten Veranstaltungen/Projekte/Vorhaben sind und einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben.
- Grundsätzlich werden nur Anträge berücksichtigt, die im Vorhinein gestellt werden.
- Für den Besuch der Weiterbildung wird dem*der Mitarbeiter*in eine Freistellung von einem Arbeitstag (aliquot zur jeweiligen Wochenarbeitszeit) gewährleistet. (Antrag für Sonderurlaub in der Personalabteilung notwendig)
- An die Abteilung Kunst.Forschung, QM & PE muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Besuch der Weiterbildung eine Teilnahmebestätigung übermittelt werden. Ansonsten erfolgt eine Rückforderung der gewährten Förderung, der Betrag wird über das Gehaltskonto einbehalten.
Verrechnung
- Eine gänzliche (direkte) Vorfinanzierung durch die Universität kann erfolgen, wenn die Gesamtkosten der Weiterbildung € 800,- (Weiterbildungskonto + Teilfinanzierung) nicht übersteigen und die Rechnung (Teilnahmegebühr) vorab bezahlt wird.
- Wenn die Weiterbildung nicht durch die Kunstuniversität vorfinanziert wird, muss ein Antrag auf Kostenersatz (Formular finden sie rechts unter "Downloads" ) gestellt werden. Zur Abrechnung der entstandenen Kosten müssen vorgelegt werden: Rechnung(en), Einzahlungsnachweis und Teilnahmebestätigung.
- Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen wird der Kostenzuschuss inkl. einer 20%igen (= max. € 160,-) Teilfinanzierung durch die jew. Abteilung beim Verwaltungspersonal bzw. einer 20%igen (= max. € 160,-) Teilfinanzierung durch das jeweilige Institut oder den Fachbereich beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal auf das im Kostenersatz angegebene Konto überwiesen.