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WETTBEWERB

Kunstwettbewerb - zur Förderung junger Kunst

Der Kulturring Egon Hofmann – Verein zur Förderung junger Kunst lädt in Kooperation mit der Kunstuniversität Linz bildende Künstlerinnen und Künstler ein zur Teilnahme am Kunstwettbewerb 2022. Kunstwettbewerb 2022 „betonen“  

Der Wettbewerb ist ein Kunstpreis für bildende Künstler:innen mit Lebensmittelpunkt in Oberösterreich.
Neben dotierten Preisen bietet der Kunstwettbewerb eine Plattform, um ausgewählte Arbeiten im Rahmen einer Ausstellung vorzustellen.
Drei Preise mit einer Gesamtdotierung von EUR 6.000,- werden durch eine Fachjury vergeben. Die eingereichten Werke der zehn nominierten Künstler:innen bzw. Preisträger:innen nehmen an der Ausstellung „betonen“ in der Strafsachengalerie der Kunstuniversität Linz teil. Die Preisgelder werden von der Kirchdorfer Zementwerk Hofmann GmbH und vom Kulturring Egon Hofmann zur Verfügung gestellt. Veranstalter:
Kulturring Egon Hofmann – Verein zur Förderung junger Kunst in Kooperation mit der Kunstuniversität Linz und der Kirchdorfer Zementwerk Hofmann GmbH.  
Inhaltlicher Rahmen:
Der Kunstwettbewerb trägt den Titel „betonen“ und erlaubt alle Interpretationsmöglichkeiten.  
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Künstler:innen, die entweder in Oberösterreich geboren sind oder seit mindestens drei Jahren in Oberösterreich wohnen. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Angehörige der Jury, der Auslober:innen und der Sponsor:innen.  
Teilnahmeberechtigte Werke:
Zum Wettbewerb können künstlerische Beiträge der bildenden Kunst eingereicht werden, die im Zeitraum 2020–2022 entstanden sind – in den Sparten Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Installation.  
Einreichung:
Die Ausschreibung und Durchführung des Wettbewerbs erfolgt durch den Kulturring Egon Hofmann und die Kunstuniversität Linz.  
Jede Person ist berechtigt, eine künstlerische Arbeit einzureichen.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital.
Folgende Unterlagen sind zur Einreichung notwendig:
2 Fotos des eingereichten Werks: JPG, ca. 20 x 30 cm, 300 dpi
Portfolio mit aktuellen Arbeiten (maximal 5 Jahre zurück): PDF, Gesamtgröße max. 5 MB   Einreichformular:
Name, Wohnort, Mailadresse, Website, Bankverbindung;
Beschreibung/Konzept der eingereichten Arbeit Kurzbiografie
Interesse am Verkauf der Arbeit mit ja/nein markieren Akzeptieren der Teilnahmekriterien Link zur Einreichung: https://calls.kunstuni-linz.at/calls/KP22/ Termine und Ablauf:  
Einreichfrist: 9. September 2022 
Jurysitzung: Ende September
Benachrichtigung der Teilnehmenden: bis 6. Oktober 2022  Ausstellung: Anlieferung nominierter Werke zur Kunstuniversität Linz, Hauptplatz 6, Strafsachengalerie: Montag, 3. Oktober 2022, 10–12 Uhr Hängung/Ausstellungsgestaltung: 3. + 4. Oktober 2022, ab 10 Uhr
Ausstellungseröffnung und Preisverleihung: Mittwoch, 5. Oktober 2022, 18 Uhr
Ausstellungsdauer: 6. Oktober bis 16. Oktober 2022
Öffnungszeiten:  14 – 18 Uhr
Abbau/Abholung der Werke: Montag, 17. Oktober Preisgelder:
Der Wettbewerb ist mit insgesamt EUR 6.000,- dotiert.                  
1. Preis:                   EUR 3.000,-
(finanziert von der Kirchdorfer Zementwerk Hofmann Ges. m. b. H.)                  
2. Preis:                   EUR 2.000,-
(finanziert vom Kulturring Egon Hofmann)                  
3. Preis:                   EUR 1.000,-
(finanziert vom Kulturring Egon Hofmann) Wichtige Hinweise zur Einreichung und Ausstellungsbeteiligung:  
Die Jury nominiert bis zu zehn Künstler:innen für den Kunstpreis und lädt die Nominierten ein, ihre Arbeiten im Rahmen einer Ausstellung in der Strafsachengalerie der Kunstuniversität Linz zu präsentieren. Alle Teilnehmer:innen werden vom Kulturring Egon Hofmann nach dem Juryentscheid verständigt. Die drei Preisträger:innen werden erst im Rahmen der Ausstellungseröffnung/Preisverleihung bekannt gegeben.   Die nominierten Künstler:innen erklären sich einverstanden, dass ihre Namen und Fotodokumentationen ihrer Arbeiten in unterschiedlichen Medien und im Jahreskatalog des Kulturrings Egon Hofmann veröffentlicht werden.   Die Teilnehmer:innen erklären sich bereit, dass ihre eingereichten und zur Ausstellung gewählten Arbeiten im Ausstellungszeitraum in der Ausstellung in der Strafsachengalerie gezeigt werden können. Die An- und Ablieferung der Werke für die Ausstellung wird von den Künstler:innen vorgenommen. Für die in der Ausstellung gezeigten Arbeiten kann keine Haftung übernommen werden.     Künstler:innen, die ihr Interesse am Verkauf der eingereichten Arbeit  im Rahmen des Kunstwettbewerbs bekanntgeben (ankreuzen im Einreichformular), räumen den unten genannten Sponsoren der Preisgelder das Vorkaufsrecht ein.   Mit der Einsendung bzw. Abgabe von Werken akzeptieren die Einreichenden vorbehaltlos die Bedingungen des Wettbewerbs und erklären gleichzeitig, dass sie Urheber:innen der eingereichten Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind.   Die Teilnehmer:innen nehmen zur Kenntnis, dass über diesen Wettbewerb der Rechtsweg ausgeschlossen ist.