Eine geförderte Mobilität von Studierenden soll unter anderem die interkulturellen Erfahrungen fördern und stärken.
Ein Studierendenaustausch (Studium) kann nur an einer Partneruniversität der Kunstuniversität über die zur Verfügung stehenden Austauschprogramme ERASMUS+, SEMP (Swiss European Mobility), BILATERALE KOOPERATIONEN erfolgen.
Von der Universität als sinnvoll erachtete Praktikumsaufenthalte können an sämtlichen Organisationen stattfinden, die im öffentlichen oder privaten Bereich - unabhängig von Größe, Rechtsform oder Geschäftsbereich - unternehmerisch in den Programmländern tätig sind und deren fachliche Ausrichtung einen nachweisbaren Bezug zum Studium hat.
Beurlaubte Studierende können nicht an den Austauschprogrammen teilnehmen!
Die Vertragsplätze an den Partneruniversitäten werden vom International Office ausgeschrieben und auf Basis der veröffentlichten Kriterien zuerkannt.
Ein Erasmus Austausch bzw. ein Bilateraler Austausch kann für die Dauer von 1 bis 2 Semestern an Partneruniversitäten durchgeführt werden, mit denen vertraglich eine Mobilität im PhD Programm (Erasmus+ Programm: ISCED Code 9999) vereinbart wurde. Informationen erhalten Sie im International Office.
Für Auslandsaufenthalte während der Vorlesungs- und Prüfungszeit kann bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Monaten ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden.
Beachten Sie bitte, dass sich aufgrund der Covid-19 Situation jederzeit Änderungen sowohl an der Kunstuniversität als auch an den Partnerinstitutionen und/oder aufgrund individueller Länderregelungen ergeben können.
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