update 15.6.2022
Auslandsaufenthalt an einer bilateralen Partneruniversität (gilt nicht für die Schweiz):
Jede Studierende/ jeder Studierende der KUNI Linz erhält ein Mobilitätsstipendium, sofern die Zusage einer Partneruniversität (aufgrund eines bilateralen Abkommens - nicht die Schweiz ) für einen Auslandsaufenthalt (Studierendenaustausch) von mindestens einem Semester vorliegt. Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.
Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt.
AUSNAHME:
Wird das Auslandsstipendium für Studierende der Universitäten der Künste vom Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung (für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union) genehmigt, besteht kein Anspruch auf das Mobilitätsstipendium!
Wichtigste Voraussetzung für dieses Stipendium ist die Anrechenbarkeit des Auslandsstudiums im künstlerischen Zentralfach (Master- oder 2. Diplomabschnitt).
Auslandsaufenthalt an einer Schweizer Partneruniversität:
Studienaufenthalte/Exchange an unseren Schweizer Partneruniversitäten werden über das Swiss European Mobility Programm gefördert. Die Schweizer Gastuniversität zahlt diese Mobilitätsförderung direkt die Studierenden aus. Swiss European Mobility SEMP
Stipendienhöhe:
Monatliches Basisstipendium gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte II
Für einen Mobilitätsstart ab 1.6.2022:
Monatliches Top Up in der Höhe von 250,00 Euro für für sozioökonomisch benachteiligte Studierende „Students with Fewer Opportunities“, analog zum Erasmus+ Programm. Diese Gruppe umfasst:
nähere Informationen dazu
Reisekostenzuschuss
Die Höhe des Reisekostenzuschusses richtet sich gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte III.
Green Travel-Förderung
gültig ab einem Mobilitätsstart per 1. Juni 2022. Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften uvm):
Nachweise sind vorzulegen.
Tipps für nachhaltigeres Reisen an die Gastinstitution:
StudienbeihilfenbezieherInnen
Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus+ Studiums / Erasmus+Praktikums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist.
Nach Zusage der Partneruniversität/des Praktikumgebers ist vom Studierenden der Auslandszuschuss bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.
IPS des Landes Oberösterreich
Studierende, die in Oberösterreich seit mindestens 1 Jahr hauptwohnsitzlich gemeldet sind, können zusätzlich das IPS-Stipendium des Landes Oberösterreich beantragen. IPS Land OOe
Diese zusätzliche Förderung verringert das Mobilitätsstipendium nicht.
Studierende mit Hauptwohnsitz in anderen Bundesländern müssen sich bei ihrer zuständigen Landesregierung um eventuelle Auslandsfördermöglichkeiten erkundigen.
Weitere Fragen bitte direkt an das International Office richten.