Das Land Oberösterreich vergibt jährlich Landespreise für Kultur sowie Talentförderungsprämien, in Anerkennung herausragender künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Leistungen.
Es werden 2025 in folgenden Sparten Landespreise ausgeschrieben:
Bildende Kunst
Literatur
Experimentelle und interdisziplinäre Formen künstlerischen Arbeitens
Kultur- und Geisteswissenschaften
Landespreise für Kultur können an Künstler:innen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mindestens zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.
Landespreise für Kultur können an Künstler:innen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mindestens zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.
Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke wird keine Haftung übernommen. Die Bewerbungsunterlagen für die Landespreise und Talentförderungsprämien werden einer unabhängigen Fachjury zur Begutachtung vorgelegt, die einen Vorschlag zur Vergabe macht. Es obliegt der Entscheidung der Jury, ob dem Vorschlag zur Vergabe eine Bewerbung zu Grunde liegt.
Jede/r Landespreis- bzw. Talentförderungsprämienträger/in räumt dem Land Oberösterreich das Recht ein, ihr/sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf- bzw.vorzuführen und auszustellen.
Bewerbungsrichtlinien
Landespreise für Kultur
* Ab dem 36. Lebensjahr
* Aus Oberösterreich stammend oder mindestens vier Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
* das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
* Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
* Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
Talentförderungsprämien
* Bis zum 35. Lebensjahr. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
* Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
* Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
Bewerbungsende: 31/05/2025
Genaueres unter:
www.land-oberoesterreich.gv.at/36116.htm