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MITTEILUNG

Stellungnahme des AKG zur UG-Novelle

Stellungnahme des akg der Kunstuniversität Linz zur UG-Novelle 2021  

Der akg der Kunstuniversität Linz tritt für eine Offene Kunstuniversität ein, das bedeutet die Anerkennung von kulturell/sozial verschiedenen Menschen mit dem Ziel ihrer Gleichbehandlung und v.a. ihrer gleichberechtigten Teilhabe innerhalb einer sich verändernden Gesellschaft. Durch die Corona-Pandemie hat sich deutlich gezeigt, dass dieses Ziel noch lange nicht erreicht ist und insbesondere benachteiligte soziale Gruppen weiter geschwächt werden und einer verstärkten Unterstützung und Berücksichtigung bedürfen. Der akg der Kunstuniversität Linz ist angesichts der UG-Novelle überzeugt, dass die geplanten weitreichenden Änderungen der gesellschaftlichen Verantwortung der Universitäten (Gesamtuniversitärer Entwicklungsplan 2019-2024 Systemziel 8: Geschlechtergerechtigkeit, Diversität, soziale Inklusion,…) entgegenstehen.   Nach Auffassung des akg widerspricht die UG-Novelle in vielen Bereichen den in §§1-3 UG 2002 festgelegten Zielen, leitenden Grundsätzen und Aufgaben der Universitäten, z.B. Gleichstellung der Geschlechter, soziale Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf mit Betreuungspflichten.  

Der wesentliche Beitrag der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen sowie deren notwendige und verstärkt nachgefragte Arbeit erfahren hier keine Wertschätzung. Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen wurden 1991 erstmals in Österreich eingerichtet. Sie sind inneruniversitäre Kontrollorgane, die dafür sorgen, dass insbesondere Personaleinstellung und Berufungsverfahren diskriminierungsfrei und korrekt ablaufen. Ihre Aufgabe ist Diskriminierungen durch Universitätsorgane aufgrund von gesellschaftlichen Kategorisierungen wie Alter, Behinderung, Migrationsgeschichte und ethnische bzw. kulturelle Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, ökonomische Lage und Bildungshintergrund entgegenzuwirken, und darüber hinaus die tatsächliche Gleichstellung und Gleichbehandlung der Geschlechter zu fordern und zu fördern. Wie aber soll das geschehen, wenn die Position der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen im UG geschwächt wird und die Diskriminierung von Studierenden mit Migrationshintergrund, aus dem Ausland, aus bildungsfernen Schichten, mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, mit psychischer, körperlicher und gesundheitlicher Beeinträchtigung aufgrund der zu leistenden Mindest-ECTS-Zahl verstärkt und nicht verhindert wird? Die UG-Novelle stellt aus Sicht des akg der Kunstuniversität Linz einen backlash im Hinblick auf die Förderung von Gleichbehandlung und Diversität dar.  

Als positive Weiterentwicklung sieht der akg der Kunstuniversität Linz die nun in § 42 Abs. 8 ausdrücklich festgelegte Möglichkeit, auch bei Verstößen gegen den Frauenförderungsplan und den Gleichstellungsplan, bzw. bei Verstößen gegen das Frauenförderungsgebot die Schiedskommission anzurufen. Dies ist ein wichtiges Instrument und wird die Arbeit der Arbeitskreise unterstützen.

Des Weiteren ist positiv zu vermerken, dass die veraltete Festschreibung der Geschlechterbinarität aufgehoben wurde und nun in §§ 2 und 3 „Gleichstellung der Geschlechter“ formuliert wird.

Die einzelnen Punkte nachzulesen in der Stellungnahme des AKG als PDF

Wir fordern daher eine deutliche Nachbesserung der UG-Novelle, um die Universitäten für die vielen anstehenden Aufgaben insbesondere in Hinsicht auf Geschlechtergerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, Globalisierung und Diversität besser zu rüsten!  

Der akg der Kunstuniversität Linz

Stellungnahme des AKG zur UG-Novelle