Eine Mobilität unter dem Erasmus+ Programm bzw. im Rahmen eines bilateralen Abkommens beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz.
Studierende und Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen!
Um eine grundlegende Krankenversicherung sicherzustellen kann die Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), sie befindet sich auf der Rückseite der e-card, verwendet werden. Sie weist im europäischen Ausland nach, dass man in Österreich gesetzlich krankenversichert ist.
Die EKVK gilt in allen 27 EU-Staaten und einer Reihe weiterer europäischer Länder.
Dabei ist zu beachten, dass darüber möglicherweise nicht alle Kosten über die EKVK abgedeckt werden. Es gilt das jeweilige Länderrecht!
Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird daher empfohlen. Wir raten, bei allen Auslandsaufenthalten (Studium/Praktikum) - sowohl im europäischen Ausland als außerhalb des europäischen Auslandes - zusätzlich zur EKVK folgende Versicherungen abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin bestehen:
Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung!
Das BMEIA Außenministerium Österreich stellt spezifische Länderinformationen zur Verfügung.
Die EKVK gilt nur, wenn man sich vorübergehend im europäischen Ausland aufhält, z. B. im Rahmen eines Auslandsstudiums.
Wichtig: Die Europäische Krankenversicherungskarte…
Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die man im Inland nichts bezahlen müsste, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.
Broschüre mit wertvollen Informationen in diversen Sprachen: Gesund unterwegs mit der europäischen Krankenversicherungskarte im Ausland
Für Aufenthalte in Ländern außerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz sollte man bei der zuständigen Gesundheitskasse nachfragen, ob es zwischenstaatliche Abkommen gibt, die auch die Krankenversicherung einschließen; wenn nicht, sollte man eine private Krankenversicherung sowie die oben aufgezählten Versicherungen abschließen! Man findet auch Informationen auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK.
Studierende sind verpflichtet, vor Praktikumsantritt mit dem Praktikumsgeber abzuklären, ob man während der Dauer desPraktikums durch den Praktikumsgeber unfall- und/oder haftpflichtversichert wird!
Subsidiär ist man als Studierende*r im Rahmen der ÖH-Versicherung bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz unfall- und haftpflichtversichert, sofern der ÖH-Beitrag im betreffenden Semester bezahlt wurde.
Es wird aber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit gültig ist, empfohlen.
Man ist als ÖH-Mitglied durch das Zahlen des ÖH-Beitrages für das ganze Semester Unfall- und Haftpflicht versichert, auch bei Auslandsaufenthalten. Der Versicherungsschutz entsteht bei Studienbeginn am Tag der Zulassung zum Studium und gilt dann für die Dauer des Semesters.
Prinzipiell sind Unfälle versichert, die während des Studiums/Praktikums entstehen. In der Haftpflicht sind Schäden versichert, welche Studierende im Rahmen des Studiums/Praktikums anderen Personen zufügen.
Detaillierte Informationen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung bei Auslandsaufenthalten finden Sie auf der Website der ÖH unter OeH Versicherung
Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada!
Die ÖH Versicherung inkludiert keine Krankenversicherung!
Info-Hotline der Generali Versicherungs AG:
Schadensmeldungen an Details
Die Generali Versicherung bietet direkt auf Studierende zugeschnittene Versicherungsprodukte an - z.B. eine Auslandskrankenversicherung für ein Auslandssemester.
update April 2024
ÖH-Studierendenversicherung
(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
www.oeh.ac.at/service/versicherung