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AKG - Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Wofür tritt der akg ein?

 

 

  • Gleichstellung und Gleichbeteiligung der Geschlechter in Wissenschaft, Bildung, Beruf, Kunst und Gesellschaft
  • Steigerung der Frauenanteile, vor allem in Führungspositionen, durch Frauenförderung
  • Steigerung des Anteils an Menschen mit Migrationshintergrund unter den Beschäftigten und Studierenden der Kunstuniversität Linz
  • verstärkte Implementierung von Gender Studies
  • Transparente, faire und gesetzeskonforme Personalaufnahmeverfahren
  • Verwendung geschlechtergerechter und diskriminierungsfreier Sprache

Wogegen tritt der akg ein?

 

  • gegen Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Gesundheitszustand, Alter oder sexueller Orientierung
  • gegen Rassismus und Ausgrenzung von Minderheiten
  • gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Belästigung, gegen sexuelle Gewalt
  • gegen verbale Entmutigung
  • gegen die Verwendung stereotyper Rollenbilder

Wann wende ich mich an den akg?

 

  • bei Fragen der Gleichstellung und Frauenförderung
  • im Falle von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung
  • im Falle von sexueller Belästigung, geschlechtsbezogener Belästigung und sexueller Gewalt
  • im Falle von Mobbing aufgrund einer der oben genannten Diskriminierungstatbestände

Wie wird der akg tätig?

Eine von Diskriminierung betroffene Person kann sich an den Arbeitskreis wenden und ein beratendes Gespräch entweder mit einem einzelnen Mitglied oder mit dem gesamten Arbeitskreis führen. 

Anfragen und Beschwerden an den Arbeitskreis werden selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Alle damit befassten Personen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Weitere Schritte können sein:

  • Schlichtungsgespräche mit den beteiligten Personen und/oder mit den Vorgesetzten
  • Empfehlung an weitere interne und externe Beratungsstellen
  • Einspruch gegen eine Personalentscheidung bei dem entsprechenden Organ
  • Anrufung der Schiedskommission
  • Antrag auf Erstellung eines Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission (bei Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund)


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Vorsitz

Mag.aiur. Karina Koller

Stv. Vorsitz

Univ. Prof.in Mag.aart. Manuela Naveau PhD
Mag. Ufuk Serbest

Kontakt

akg.anfragen@kunstuni-linz.at

Kunstuniversität Linz
Arbeitskreis für 
Gleichbehandlungsfragen
Raumnummer: DO 04.39
Domgasse 1, 4. OG
4020 Linz | Austria