update 30.6.2022
Erasmus Code der KUNI Linz: A LINZ02
Studierende können ein oder mehrere studienrelevante Praktika oder Graduiertenpraktika in einem Programmland absolvieren. Die Bewerbungsunterlagen müssen 2 Monate vor Antritt des Praktikums bzw vor Studienabschluss (Graduiertenpraktikum) ausgefüllt und unterschrieben im International Office online eingelangt sein.
Die Erasmus-Studierendencharta enthält die Rechte und Pflichten von Erasmus+ Studierenden. Sie dient dazu die Studierenden über ihre grundlegenden Rechte und Pflichten im Rahmen des Erasmus+ Programms zu informieren.
Du findest die Charta unter erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-student-charter.
Teilnahme der Schweiz:
Praktika in der Schweiz können nur eingeschränkt gefördert werden – nämlich nur dann, wenn die finanzielle Abwicklung der beschriebenen Logik folgt.
Das bedeutet, dass Praktika direkt an Schweizer Hochschulen möglich sind, aber auch an Universitätskliniken, Hochschullabors etc. Wenn Studierende diese Option in Betracht ziehen, erfolgt die organisatorische und finanzielle Abwicklung über die jeweilige Hochschule. www.movetia.ch/en/
Teilnahme des Vereinigten Königreichs:
Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz im U.K. ist nach wie vor möglich. Nähere Informationen hier
Der von der Universität als sinnvoll erachtete Praktikumsaufenthalt kann an sämtlichen Organisationen stattfinden, die im öffentlichen oder privaten Bereich - unabhängig von Größe, Rechtsform oder Geschäftsbereich - unternehmerisch in den Programmländern tätig sind und deren fachliche Ausrichtung einen nachweisbaren Bezug zum Studium hat.
Ausgeschlossen sind
Die Kunstuniversität vermittelt keine Praktikumsplätze. Zurückgekehrte Studierende geben Erfahrungsberichte ab (Praktikaberichte erst ab 2021/22), welche hier veröffentlich sind.
Die Plattform erasmusintern.org ist eine Möglichkeit für Studierende, nach Praktikumsstellen zu suchen und bietet Unternehmen an, Praktikumsstellen zu veröffentlichen und geeignete Studierende zu finden.
Die von der EU besonders geförderten Digital Skills können hier gefiltert werden.
Studierende können in jedem Studienzyklus (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) ein oder mehrere studienrelevante Praktika absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, ein Studierendenpraktikum nicht vor dem dritten Semester durchzuführen.
Graduiertenpraktika können nach jedem Studienabschluss (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) vorgenommen werden.
Die Bewerbung für ein Graduiertenpraktikum hat noch während des Studiums zu erfolgen. Bei Antritt des Graduiertenpraktikums dürfen Studierende nicht für ein weiterführendes Studium inskribiert sein.
Inhalte und Dauer des Praktikums werden im Vorhinein im Learning Agreement for Traineeships vereinbart.
Dieses Agreement wird zwischen dem Studierenden, der Entsendeeinrichtung und der Gastinstitution geschlossen. Die Vereinbarung sichert die Anerkennung des Auslandspraktikums bei Pflichtpraktika.
Kontakt:
Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2346
Erreichbarkeit:
Dienstag / Mittwoch / Donnerstag
Termine nur nach Vereinbarung
Kunstuniversität Linz
Auslandsbüro
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria