Letztes Update: 16. September 2021
Mit Beginn des neuen Studienjahres, am 1. Oktober 2021, treten Änderungen der Maßnahmen im Ampelstatus GELB in Kraft.
Alle notwendigen Infos zu den aktuell geltenden Regelungen sowie den bevorstehenden Änderungen sind auf dieser Seite zusammengefasst.
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Zur COVID-19-Übersichtsseite: Aktuelle Informationen im Überblick
COVID-19 Overview: Current information at a glance
Die Zutrittskarten für die Studierenden, das Verwaltungspersonal sowie das künstlerisch- wissenschaftliche Personal sind für die Räume, für die eine Berechtigung vorliegt, ohne zeitliche Beschränkung freigeschaltet.
In allen Gebäuden sind die Hygieneregeln einzuhalten:
Um im Infektionsfall mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen, muss der Aufenthalt innerhalb der Gebäude durch das Schließsystem oder das Zeiterfassungssystem mittels Zutrittskarten erfasst werden.
Gäste (auch BibliotheksnutzerInnen) betreten die Universitätsgebäude bei den Portieren und werden registriert.
Öffnungszeiten Infopoint: MO-DO von 8.30 bis 17.00 Uhr und FR von 8.30 bis 16.30 Uhr
Der Zugang zu den Universitätsgebäuden Hauptlatz 6 und 8 sowie der Domgasse 1 erfolgt über die mit einem Portier besetzten Eingänge in der Zeit von 8.30 bis 18.30 Uhr.
Das Betreten der Universitätsgebäude ist für Personen (Universitätsangehörige und Gäste) nur mit einem gültigen 3G-Nachweis möglich. Studierende haben den 3G-Nachweis den Portieren in der Zeit von 8.30 bis 18.30 Uhr vorzulegen – oder solange noch verfügbar, einen Schnelltest durchzuführen. Die Gültigkeit dieser Schnelltests richtet sich nach den aktuellen behördlichen Regelungen.
Studierende und StipendiatInnen: Die Zutrittskarten von Studierenden und StipendiatInnen mit einem vollständigen Impfschutz (1G) sind für den Zutritt zum Gebäude und für solche Räume, für die eine Berechtigung vorliegt, freigeschaltet. Für die Freischaltung ist einmalig ein Impfnachweis bei den Portieren vorzulegen. Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Verwaltungs- und künstlerisch-wissenschaftliches Personal: Die Zutrittskarten des Verwaltungs- und des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals sind freigeschaltet. Die 3G-Nachweise können stichprobenartig kontrolliert werden.
BibliotheksbesucherInnen und Gäste: Der Zutritt zu den Universitätsgebäuden Hauptlatz 6 und 8 sowie der Domgasse 1 erfolgt über die mit einem Portier besetzten Eingänge in der Zeit von 8.30 bis 18.30 Uhr.
In allen Gebäuden sind die Hygieneregeln einzuhalten:
Um im Infektionsfall mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen, muss der Aufenthalt innerhalb der Gebäude durch das Schließsystem oder das Zeiterfassungssystem mittels Zutrittskarten erfasst werden. Dazu müssen Studierende sowie das Verwaltungs- und künstlerisch- wissenschaftliche Personal ihre Zutrittskarten beim Zutritt zu den Gebäuden und in jedem Raum, der betreten wird, nutzen. Im IFK und in der Tabakfabrik sind dazu entsprechende Listen in den Räumlichkeiten aufzulegen.
In der vorlesungsfreien Zeit finden keine Lehrveranstaltungen statt.
Grundsätzlich ist Präsenzlehre ab 1. Oktober 2021 vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen können Teile von Lehrveranstaltungen auch in Distanz abgehalten werden. Hierzu erfolgt eine Absprache innerhalb der Abteilungen/Studienrichtungen. Bei der Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen ist auf die Einhaltung aller Hygieneregeln und besonders der Raumbelegungszahlen zu achten. Zudem sind TeilnehmerInnenlisten zu führen.
Prüfungen sollen möglichst in Distanz abgehalten werden. In Präsenz können Prüfungen unter Einhaltung der 3-G-Regelung (Nachweis eines negativen Testergebnisses, genesen oder geimpft) und unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt werden.
Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören oder Corona bedingt nicht in Präsenz teilnehmen können, muss die Möglichkeit geschaffen werden, eine Distanzprüfung abzulegen bzw. die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Prüfungen finden wieder in Präsenz statt, können aber in Ausnahmefällen auch online abgehalten werden. Bei der Durchführung von Präsenzprüfungen ist auf die Einhaltung aller Hygieneregeln und besonders der Raumbelegungszahlen zu achten.
Ausleihe und Lesesaal sind geöffnet.
Alle Hygieneregeln sind einzuhalten.
Der Zutritt und Aufenthalt ist für maximal 8 Personen erlaubt.
Gäste der Bibliothek müssen sich beim Portier am Hauptplatz 8 registrieren. Eine Bestätigung über einen negativen COVID-19-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) ist vorzulegen.
Öffnungszeiten: MO, DI, DO, FR von 9.00 bis 13.00 Uhr und MI von 13.00 bis 17.00 Uhr
Ausleihe und Lesesaal sind geöffnet.
Alle Hygieneregeln sind einzuhalten und FFP2-Masken zu tragen.
Der Zutritt ist für maximal 15 Personen erlaubt.
Gäste der Bibliothek müssen sich beim Portier am Hauptplatz 8 registrieren. Ein 3G-Nachweis ist vorzulegen.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag, von 9.00 bis 15.00 Uhr.
Alle Veranstaltungen, die online abgehalten werden können, sollen möglichst nicht in Präsenz stattfinden.
Für Veranstaltungen wie Ausstellungen mit externen TeilnehmerInnen ist im Vorfeld ein Sicherheitskonzept (Testung, Raumgröße und Anzahl der BesucherInnen, ...) zu erstellen und mit dem Büro für Ausstellungs- und Veranstaltungsorganisation abzustimmen. Die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen richten sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen sowie den rechtlichen und behördlichen Rahmenbedingungen. Die Durchführung dieser Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Rektorats möglich.
Für Veranstaltungen mit externen TeilnehmerInnen, die nicht online abgehalten werden sollen sowie für interne Veranstaltungen ist spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept (Kontrolle des 3G-Nachweises, Raumgröße und Anzahl der BesucherInnen, ...) zu erstellen und mit dem Büro für Ausstellungs- und Veranstaltungsorganisation (sylvia.leitner@ufg.at) abzustimmen. Die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen richten sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen sowie den rechtlichen und behördlichen Rahmenbedingungen. Die Durchführung von Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Freigabe des Rektorats möglich.
Detaillierte Richtlinien für Veranstaltungen
Exkursionen sollen nur im begründeten Anlassfall innerhalb von Österreich und nach Genehmigung durch den Vizerektor für Kunst und Lehre durchgeführt werden. Für Pflichtexkursionen ist ein Alternativangebot oder eine Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten.
Bei der Planung von Exkursionen ist eine mögliche Verschärfung der europaweiten Infektionslage zu bedenken. Die Universität übernimmt keine Kosten, die für pandemiebedingte Stornierungen anfallen. Daher ist bei allen Buchungen eine Reiserücktritsversicherung unbedingt empfohlen. In Hochrisikogebiete oder Länder mit einer Reisewarnstufe 5 oder 6 (Reisewarnungen – BMEIA, Außenministerium Österreich), dürfen Exkursionen nicht durchgeführt werden. Auch bereits bewilligte Zuschüsse können in diesem Fall nicht gewährt werden. Für Pflichtexkursionen ist ein Alternativangebot oder eine Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten.
Homeoffice
Seit 7. Juni 2021 bildet die Präsenz der MitarbeiterInnen der allgemeinen Verwaltung den Regelfall; Homeoffice-Regelungen können demgemäß nur mehr in Ausnahmefällen getroffen werden.
Hinsichtlich jener MitarbeiterInnen, denen ein Einzelbüro zur Verfügung steht, steht einer Präsenz am Arbeitsplatz nichts entgegen. Dort, wo sich MitarbeiterInnen ein Büro teilen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen (etwa in Form der – vorübergehenden – Verlegung von Arbeitsplätzen in Räumlichkeiten der Kunstuniversität, die gegenwärtig nicht anderweitig genutzt werden, oder durch sonstige Maßnahmen, wie etwa der Errichtung von Plexiglastrennwänden zwischen den Arbeitsplätzen).
Personen, die einer Risikogruppe angehören, sollen sich bitte mit der Personalabteilung in Verbindung setzen, damit im Einvernehmen mit der/dem Dienstvorgesetzten sowie dem Rektorat eine Regelung geschaffen werden kann.
Parteienverkehr ist nach Anmeldung und unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich.
Homeoffice
Seit 7. Juni 2021 bildet die Präsenz der MitarbeiterInnen der allgemeinen Verwaltung den Regelfall; Homeoffice-Regelungen können demgemäß nur mehr in Ausnahmefällen mit dem Rektorat getroffen werden.
Parteienverkehr ist nach Anmeldung und unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.
Bei Auftreten von Krankheitssymptomen an der Uni gilt:
Bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu Hause gilt:
Bestätigung einer Coronavirusinfektion
Bei Bestätigung einer Coronavirusinfektion gilt:
Fragen zu Themen rund um die COVID-19-Regelungen richten Sie bitte via e-mail an krisenstab@lists.ufg.at.
Wir hoffen, dass das Wintersemester in Präsenz starten kann und Präsenzlehre während des gesamten Semesters stattfinden wird. Um diese weitestgehend gewährleisten zu können, dürfen wir an die Eigenverantwortung appellieren und eine Impfung dringend empfehlen.
Corona_GELB_Detailinfo_Änderungen_ab_1_Oktober
Access cards of students, administrative staff and artistic-scientific staff are activated without any time restrictions - for the rooms which each respective group is authorised to enter.
Despite extensive testing, all hygiene regulations must be followed:
In order to be able to trace possible infection chains, you must use your access cards so the locking system and the time-tracking system can track movements
Visitors (including library users) must register at the porter’s lodge upon arrival.
Infopoint opening hours: Mon-Thu 08:30-17:00, Fri 08:30-16:30
Access to university buildings Hauptplatz 6 and 8 as well as Domgasse 1 is possible at entrances which are supervised by a porter from 8:30 to 18:30.
Access to university buildings is possible for people (university members and visitors) who can produce a 3G certificate. Students must produce their 3D certificates to a porter between 8:30 and 18:30, or they can get an antigen test – as long as available. Test certificate validity corresponds to current official regulations.
Students and scholarship holders: Access cards of students and scholarship holders who have full vaccination status (1G) are activated for access to the building and to rooms which are authorised for use. Activation requires you to show your vaccination certificate to a porter only once. Activation will usually not take longer than a week.
Administrative and artistic-scientific staff: Access cards of administrative and artistic-scientific staff are activated. There may be random checks for 3G certificates.
Use of library: Access to university buildings Hauptplatz 6 and 8 as well as Domgasse 1 is possible at entrances which are supervised by a porter from 8:30 to 18:30.
The following hygiene regulations apply to all buildings:
For potential tracing of infection chains, your stay in the building must be recorded in the locking system and the time-tracking system (access cards). Students as well as administrative and artistic-scientific staff must use their access cards when entering a building or a room. At IFK and Tabakfabrik, there will be special attendance lists.
There will be no classes during summer break.
Generally, regular classes (physical attendance) are planned to start on 1 October 2021. Distance teaching will be the exception and requires consultation with departments/programmes.
Regular classes require compliance with all hygiene regulations, especially regarding maximum room occupancy. Attendance records must be kept.
If possible, examinations should be held remotely.
Personally attended examinations may be held in compliance with the ‘3G’ regulations (negative test certificate, recovered or vaccinated) and the other hygiene regulations.
Students who are part of an at-risk group or unable to attend an examination physically due to the pandemic must receive the opportunity to attend the examination remotely or to take the examination at a later point in time.
Examinations will take place in physical attendance once again. They may be held online in exceptional cases. Regular examinations require compliance with all hygiene regulations, especially regarding maximum room occupancy.
Lending services and the reading room are available.
All hygiene regulations must be followed.
A maximum of 8 people may access and stay in the library rooms at the same time.
Library guests must register at the porter’s lodge at Hauptplatz 8. They must present a negative COVID-19 test certificate (tested, vaccinated or recovered).
Opening hours: Mon, Tue, Thu, Fri 09:00-13:00, Wed 13:00-17:00
Lending services and the reading room are available.
You are required to follow all hygiene regulations and wear an FFP2 mask.
Access is limited to 15 people.
Library guests must register at the porter’s lodge at Hauptplatz 8. A 3G certificate is required.
Opening hours: Mon-Thu: 09:00-17:00, Fri: 09:00-15:00.
All events which can take place online should not involve physical attendance.
Events such as exhibitions involving external guests require an advance safety concept (testing, room size, number of participants etc.) and must be coordinated with the office of exhibition and event organisation. Necessary safety measures correspond to the current pandemic situation as well as legal and official regulations. These events require advance approval by the rectorate.
Internal events as well as events which include external visitors and should not take place online require a safety concept (3G checks, room size, attendance numbers…), which must be submitted to the department of exhibition and event management (sylvia.leitner@ufg.at) three weeks in advance. Applicable safety measures correspond to current infection rates and legal/official regulations. Events may only take place after rectorate approval.
Detailed guidelines for events
Excursions may only take place in Austria and in duly justified cases and require approval of the Vice-Rector for Art and Teaching.
Mandatory excursions must be substituted by an alternative or held at a later point in time.
Planning an excursion, you should consider a potentially exacerbated pandemic situation in Europe. The university will not cover any expenses incurred regarding cancellations. A travel cancellation insurance is highly recommended. Excursions to high-risk areas or countries with travel warning levels 5 or 6 (Reisewarnungen – BMEIA, Außenministerium Österreich) are not permitted. Even already approved grants cannot be disbursed. Mandatory excursions should be postponed or substituted by an alternative offer.
Home-work
Since 7 June 2021, employees' presence at the university is the rule. Telework arrangements may be made in exceptional cases only.
Employees who have an office room which they can use alone can work at the university again. Wherever employees share an office room, appropriate measures must be taken (e.g. temporary transfer of workspaces to university rooms which are currently not being used otherwise, or other measures such as installing of acrylic glass screens between workspaces).
Persons belonging to an at-risk group are requested to contact the HR department: a suitable solution will be found in consultation with the supervisor and the rectorate.
Personal service hours require advance notification and compliance with hygiene regulations.
Telework
Since 7 June 2021, administrative staff presence at the university has been the rule. Only in exceptional cases, telework regulations can be agreed upon with the rectorate.
Personal service hours (Parteienverkehr) are possible by appointment – in compliance with 3G regulations.
If symptoms occur at university:
If symptoms occur at home:
Confirmation of a coronavirus infection:
If an infection has been confirmed:
Questions on COVID-19 regulatory issues should be sent via e-mail to krisenstab@lists.ufg.at.
We hope that we can start the winter semester with regular classes – and maintain them throughout the entire semester. In order to make this possible, we appeal to your sense of responsibility and urgently recommend the vaccination.