Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit weiter gewährt werden. Eine bezuschussbare Verlängerung ist nur einmal möglich.
Der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar anschließen und darf die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten (pro Studienzyklus im BA, MA, PhD oder analog dazu im Diplomstudium 12 Monate im 1. Abschnitt und 12 Monate im 2. Abschnitt. ) nicht überschreiten. Praktikaaufenthalte werden pro Zyklus mit eingerechnet.
spätestens 2 Monate vor Ablauf des Auslandsaufenthalts Kontakt aufnehmen
Ein LINK zur Online Bewerbung wird zur Verfügung gestellt.
Dokumente zum Hochladen (sind im online Bewerbungstool verlinkt):
Das Digital Learning Agreement/Extension ist zu verlängern (Informationen hier). Sie müssen vor allem mit Ihrer Studienadministrator*in klären, ob Sie im Verlängerungssemester noch Lehrveranstaltungen für eine Anrechnung zur Verfügung haben (mindestens 3 ECTS pro Verlängerungsmonat).
Wenn nicht, müssen Sie Ihren Aufenthalt im Rahmen der "Vorbereitung der Abschlussarbeit" verlängern. Details siehe hier
Die Zuerkennung der Verlängerung erfolgt durch die Kunstuniversität, welche eine Verlängerungsvereinbarung zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss zur Verfügung stellen wird.
Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde kann während der Verlängerung weiterbezogen werden
Dem Antrag auf Verlängerung muss eine Kopie des Learning Agreements und der Vorausanerkennung (nur bei Abschlussarbeit) beigeschlossen werden.
update 21. Februar 2024