8. März 2017, 17.00 Uhr Medienraum (W30203), 2.OG, Reindlstraße
Technik & Design/ Werkerziehung lädt zum Gastvortrag von Dr. Peter Burgstaller.
Welche Daten dürfen für die Lehre genutzt werden und in welcher Form? Wieweit dürfen Fotos von Werkstücken oder Situationen aus dem Unterricht veröffentlicht werden?
Ziel der Veranstaltung ist es, die recht komplizierten und kasuistischen Regelungen des Urheberrechtsgesetz (UrhG) zur Nutzung von eigenen und fremden Inhalten im Unterricht bzw in der Lehre zunächst darzustellen, um dann ganz konkrete Fragestellungen aus der Praxis zu beantworten. Die diesbezüglichen Regelungen des UrhG sind per 01.01.2016 umfassend neu geregelt und bieten in einigen Bereichen durchaus eine gelungene Klarstellung und damit Rechtssicherheit bei der Nutzung von fremden Inhalten im Unterricht/in der Lehre (zB Nutzung von E-learning Plattformen), lassen aber leider andere Bereiche im Unklaren (zB wieviel darf nun wirklich aus einem Buch zu Lehrzwecken kopiert werden). Diese Themen und andere mehr werden erörtert und Empfehlungen angeboten.
Dr. Peter Burgstaller, LLM
studierte an der JKU Linz (Mag. iur 1994 und Dr. iur. 1999) sowie an der London School of Economics (London University, 1997/1998) bzw. erhielt 2007 ein Scholarship an der Harvard University, Kennedy School of Government, zur Forschung im Bereich Patentrecht und Technologietransfer. Er ist seit 2000 Rechtsanwalt in Linz, seit 2004 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Urheberfragen/Medienwesen und hat seit 2010 eine Professur für IT- und IP-Recht an der Fachhochschule OÖ (Campus Hagenberg) inne. Er ist leitender Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Informationsrecht (Verlag Österreich) und hat mehr als 100 Fachpublikationen zum Thema Marken, Muster und Patente sowie Urheber- und Informationsrecht verfasst. Derzeit befindet sich das Fachbuch „Urheberrechtsfibel für Lehrende“, das im März 2017 erscheint, in der Druckvorbereitung.