An die Mitglieder der Zulassunsgkommissionen,
der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen | akg appelliert an alle Prüfungskommissionen, das Aufnahmeverfahren möglichst transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, und die eigene Auswahlpraxis inklusive der Selektionskriterien kritisch zu hinterfragen.
Die Zulassungsverfahren haben den Zweck, die künstlerische Eignung der Studienbewerber_innen für eine bestimmte Studienrichtung zu überprüfen.
Im Rahmen der Aufnahmeprüfungen kommt es leider immer wieder zu Ungleichbehandlungen und folglich zu Diskriminierungen hinsichtlich des Geschlechts, der Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, der Weltanschauung und/oder des sozialen Hintergrunds der Bewerber_innen.
Die Aufnahmeverfahren können also dazu beitragen, dass in manchen Studienrichtungen Studierende aus Ländern des Südens oder mit Migrationshintergrund, Studierende mit Behinderung, trans*inter*sexuelle Studierende, Studierende mit queeren sexuellen Orientierungen, Studierende mit Kindern oder aus sozial schwächeren Verhältnissen unterrepräsentiert bleiben.
Um eine – oft unbewusste – Bewertung zu vermeiden, sollten sich die Prüfungskommissionen auf die Überprüfung der künstlerischen Eignung der Aufnahmewerber_innen konzentrieren und eine darüber hinausgehende Befragung (z.B. nach Herkunft, privaten und finanziellen Lebensumständen etc.) unterlassen.
Wenn wir eine offene Gesellschaft wollen, sollten wir bei uns und in unserem Umfeld beginnen.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfrage