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Sicherheits-vertrauenspersonen

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen mit besonderer Funktion in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen.

Als Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen nur Arbeitnehmer:innen bestellt werden. Der Bestellung, die für vier Jahre durch den/die Arbeitgebern:in erfolgt, muss der Betriebsrat zustimmen. Sicherheitsvertrauenspersonen müssen, um bestellt werden zu können, die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Sofern sie keine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft oder eine arbeitsmedizinische Ausbildung absolviert haben, müssen sie eine Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson abgeschlossen haben oder diese innerhalb des ersten Jahres ihrer Bestellung abschließen.

Sicherheitsvertrauenspersonen haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

  • die Arbeitnehmer:innen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
  • den Betriebsrat zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten.
  • in Abstimmung mit dem Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer:innen gegenüber dem/der ArbeitgeberIn, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten.
  • den/die Arbeitgeber:in bei der Durchführung des Arbeitnehmer:innen-Schutzes zu beraten.
  • auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und den/die Arbeitgeber:in über bestehende Mängel zu informieren.
  • auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten.
  • mit den Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner:in, Sicherheitsfachkraf) zusammenzuarbeiten.

Sicherheits-vertrauens-personen an der Kunstuniversität Linz


Standort Hauptplatz 6:
Gerhard Höglinger

Standort Hauptplatz 8:
Manfred Grillnberger

Standort Domgasse:
Franz Linimayr

Standort Tabakfabrik Linz:
Christian Forstner

Standort IFK:
Ewald Haider