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Versicherungsschutz

update 11.7.2023

Erasmus Staff Mobilitäten (Lehre STA oder Training STT) sowie ASEA UNINET Mobilitäten werden an der Kunstuniversität im Rahmen einer Dienstreise abgewickelt.

Mitarbeiter*innen sind für diese dienstliche Tätigkeiten im Ausland wie folgt versichert:

Versicherungsschutz bei einer Dienstreise:

Krankenversicherung:

Um eine grundlegende Krankenversicherung sicherzustellen kann die Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) - sie befindet sich auf der Rückseite der e-card verwendet werden. Sie weist im europäischen Ausland nach, dass man in Österreich gesetzlich krankenversichert ist. 
Die EKVK gilt in allen 27 EU-Staaten und einer Reihe weiterer europäischer Länder. 

Dabei ist zu beachten, dass darüber möglicherweise nicht alle Kosten über die EKVK abgedeckt werden. Diese werden bei einer genehmigten Dienstreise wie folgt durch die Kunstuniversität abgedeckt:
 

  • A1-Bescheinigung von der BVAEB (wird von der Personalabteilung angefordert)
  • durch eine zusätzliche Auslands- und Krankenversicherung seitens der Universität, die in allen anderen Fällen Leistungen in Spitälern oder bei Ärztinnen übernimmt, sofern die E-card nicht gilt.
     

Haftpflichtversicherung:

Die Haftpflichtversicherung der Kunstuniversität deckt Schäden bei dienstlichen Aktivitäten, welche Universitätsbedienstete im Rahmen der Dienstausübung Dritten zufügen.
Die Universität kann jedoch unter Umständen Regressforderungen gegenüber solchen Bediensteten geltend machen, wobei es allerdings im Streitfalle ein richterliches Mäßigungsrecht gibt.
 

Versicherungsschutz bei Freizeitaktivitäten (während einer Dienstreise):

Für Freizeitaktivitäten gelten die gleichen Versicherungsregelungen wie für Urlaubsreisen in EU-Staaten. 
MitarbeiterInnen sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen!

Das BMEIA Außenministerium Österreich stellt spezifische Länderinformationen zur Verfügung.

Broschüre mit wertvollen Informationen in diversen Sprachen: Gesund unterwegs mit der europäischen Krankenversicherungskarte im Ausland .

 

Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung!