Der Antrag auf Inklusionsunterstützung muss im Zuge der Bewerbung um einen Auslandaufenthalt gestellt werden! Anträge nach Beginn einer Mobilität können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Folgende Dokumente müssen an der Hochschule aufliegen und in Kopie bzw. als Scan mit dem Antrag an die nationale Agentur (OeAD) übermittelt werden:
Begleitdokumente zum Antragsformular:
Die Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken welche Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Zuge der Mobilität oder während des Auslandsaufenthaltes anfallen und welche nicht mit dem Top-up (nur für Studierende) gedeckt werden können.
Wichtig für Studierende und kürzlich Graduierte: Inklusionsunterstützung und Top-up können gleichzeitig bezogen werden!
Die Erasmus+ Inklusionsunterstützung deckt zusätzliche Kosten (im Vergleich zur Lebens- und Arbeitssituation im Entsendeland) ab, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen und welche nicht mit dem Top-up (nur für Studierende) gedeckt werden können. Für diese Echtkosten muss es eine offizielle Rechnung geben.
Zusätzliche Kosten können nur vor dem Erasmus+ Aufenthalt beantragt werden.
Welche Kosten können bei der Inklusionsunterstützung beantragt werden?
Einige Beispiele (Auswahl):
Bei der Vorbereitung Ihrer Erasmus+ Bewerbung bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um realistische Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Informationen gibt es im International Office.
Die Inklusionsunterstützung basiert auf Echtkosten. Gefördert werden über das Erasmus+ Projekt nur jene Kosten, die tatsächlich entstanden sind!
update 19.12.2023