Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit weiter gewährt werden. Eine bezuschussbare Verlängerung ist nur einmal möglich.
Der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar anschließen und darf die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten pro Studienzyklus (im Bachelor/1. Studienabschnitt Diplomstudium und Master/2. Studienabschnitt Diplomstudium) nicht überschreiten (Studienaufenthalte werden pro Zyklus mit eingerechnet).
Spätestens 2 Monate vor Ablauf des Auslandsaufenthalts Kontakt aufnehmen:
Ein LINK zur Online Bewerbung wird zur Verfügung gestellt.
Dokumente zum Hochladen (sind im online Bewerbungstool verlinkt):
Sie müssen die Verlängerung und die eventuelle Anrechenbarkeit mit Ihrem*Ihrer Studienadministrator*in klären.
Die Zuerkennung der Verlängerung erfolgt durch die Kunstuniversität, welche eine Verlängerungsvereinbarung zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss zur Verfügung stellen wird.
update 21.2.2024