Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur vom Wintersemester in das Sommersemester möglich und ist von der Zustimmung der Gastuniversität sowie von der budgetären Bedeckbarkeit abhängig.
Graduierenpraktika müssen innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Studienabschluss (Datum des Bescheides) beendet werden.
update 30.6.2022
Yulia Schachinger MA
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T: +43 (0) 732 7898 2346
Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung
Kunstuniversität Linz
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Rechts- und Studienabteilung
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4020 Linz | Austria