Berechtigte Teilnehmer*innen
- Studierende, die an der Kunstuniversität Linz inskribiert sind
- 2 absolvierte Studiensemester
- Eine Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage eines aktuellen Meldezettels)
- Die Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität.
- Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur vom Wintersemester in das Sommersemester möglich und ist von der Zustimmung der Gastuniversität sowie von der budgetären Bedeckbarkeit abhängig.
Mögliche Dauer von Aufenthalten
- 2 Monate bis maximal 12 Monate im Bachelor, Master, Doktorat/PhD Programm
- 24 Monate in Diplomstudien
- Mehrere Aufenthalte sind möglich - verschiedene Mobilitätsarten können kombiniert werden und werden pro Zyklus zusammen gerechnet (Graduiertenpraktika zählen zur Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus)
Graduierenpraktika müssen innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Studienabschluss (Datum des Bescheides) beendet werden.
update 30.6.2022