Jede Studierende / jeder Studierende der Kunstuniversität Linz erhält ein Mobilitätsstipendium, sofern die Zusage einer Partneruniversität (aufgrund eines bilateralen Abkommens - gilt nicht für die Schweiz ) für einen Auslandsaufenthalt (Studierendenaustausch) von mindestens einem Semester vorliegt. Beim Mobilitätszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland und nicht um ein Vollstipendium.
Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.
Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt.
Studienaufenthalte/Exchange an unseren Schweizer Partneruniversitäten werden über das Swiss European Mobility Programm gefördert. Die Schweizer Gastuniversität zahlt diese Mobilitätsförderung direkt an die Studierenden aus. Informationen erhalten Sie im International Office der Kunstuniversität Linz.
Swiss European Mobility SEMP
Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) weitere Informationen
Nachweise sind vorzulegen.
Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Mobilitätsstipendiums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist.
Nach Zusage der Partneruniversität/des Praktikumgebers ist vom Studierenden der Auslandszuschuss bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.
update 03.12.2024
Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2346
Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung
Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria