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Verlängerung der Mobilität

Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit weiter gewährt werden. Eine bezuschussbare Verlängerung ist nur einmal möglich.

Der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar anschließen und darf die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten (pro Studienzyklus im BA, MA, PhD oder analog dazu im Diplomstudium 12 Monate im 1. Abschnitt und 12 Monate im 2. Abschnitt. ) nicht überschreiten. Praktikaaufenthalte werden pro Zyklus mit eingerechnet.  

Eine Verlängerung kann per Email im International Office beantragt werden. 

Ablauf Verlängerung

Spätestens 2 Monate vor Ablauf des Auslandsaufenthalts Kontakt aufnehmen

Ein LINK zur Online Bewerbung wird zur Verfügung gestellt.

Dokumente zum Hochladen (sind im online Bewerbungstool verlinkt): 

  • Verlängerungsantrag
  • Registration Student Mobility 
     

Sie müssen vor allem mit Ihrem*Ihrer Studienadministrator*in klären, ob Sie im Verlängerungssemester noch Lehrveranstaltungen für eine Anrechnung zur Verfügung haben (mindestens 3 ECTS pro Verlängerungsmonat). 
Wenn nicht, müssen Sie Ihren Aufenthalt im Rahmen der "Vorbereitung der Abschlussarbeit" verlängern. Details siehe hier

Vorausanerkennungsbescheid (Dokument unter Formulare im Download)

  • vom Studienadministrator/ von der Studienadministratorin oder
  • vom Betreuer/ von der Betreuerin der Abschlußarbeit bestätigt
     

Die Zuerkennung der Verlängerung erfolgt durch die Kunstuniversität, welche eine Verlängerungsvereinbarung zum Mobilitätsstipendium zur Verfügung stellen wird.
 

Was ist noch zu verlängern

Studienbeihilfenbezieher*Innen

Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde kann während der Verlängerung weiterbezogen werden. Wenden Sie sich für die Verlängerung an die Stipendienbeihilfenbehörde.
 

update 21.2.2024