Die Vorausanerkennung der im Ausland geplanten Studienleistung ist vom Studierenden im Zuge der Bewerbung nachzuweisen. Die Vorausanerkennung bezieht sich auf das individuelle Studienprogramm an der Partneruniversität.
Für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen ist mit dem/der zuständigen Studienadministrator*in zu klären, ob und in welcher Form das ausländische Studienangebot angerechnet werden kann.
Sie können ebenso im Rahmen der Vorbereitung des Bachelor-, Master- bzw. Diplomprojekts an der Partneruniversität studieren.
Die Vorbereitung der Diplom- oder Master-Abschlussarbeit muss unter Angabe eines ‚Arbeitstitels‘ in der Studienabteilung angemeldet werden. Der Arbeitstitel kann nach Rückkehr jederzeit wieder geändert werden!
Darüber hinaus benötigen Sie an der Kunstuniversität eine Betreuerin / einen Betreuer, welche*r die Vorbereitung der Abschlussarbeit bestätigt.
Die Vorbereitung einer Bachelor-Abschlussarbeit ist durch die zuständige Studienadministrator*in zu bestätigen.
Alle im Vorfeld im Vorausanerkennungsbescheid vereinbarten und dann im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Aktivitäten sollten mit (ECTS) Credits versehen und voll anerkannt werden.
Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden.
Dies tritt an der Kunstuniversität auch bei der Vorbereitung zum Verfassung von wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation) in Kraft.
Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters).
update 6.9.2022