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Erasmus+ Blended Intensive Programme BIP

In der aktuellen Erasmus+ Generation 2021-2027 gibt es das Mobilitätsformat der Blended Intensive Programmes (BIPs). 

Dabei handelt es sich um kurze physische Lern-, Lehr- und Ausbildungsprogramme für Studierende (5-30 Tage) und/oder Personal, kombiniert mit einer obligatorischen virtuellen Phase einer nicht definierten Dauer.

Die physische Aktivität kann entweder 

  • an der Kunstuniversität Linz (als beantragende und organisierende Institution) oder
  • an einer BIP Partner-Universität 

stattfinden.

Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des OeAD.

 

was ist eine BIP PARTNERSCHAFT?

Eine BIP-Partnerschaft besteht aus mindestens 3 Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta for Higher Education), die aus 3 unterschiedlichen Programmländern sind.

Darüber hinaus können weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern in die Organisation und Durchführung des BIPs eingebunden werden.

Der physische Aufenthalt der Teilnehmenden muss von den entsendenden Institutionen finanziert werden.

Gelder zu Unterstützung der Organisation und Durchführung (Mittel der Organisation) des BIP werden der beantragenden Institution zur Verfügung gestellt. 

 

BIP an der Kunstuniversität - Rolle als koordinierende und organisierende Universität

  • Kunstuniversität beantragt das BIP
  • erhält EU-Mittel für Umsetzung des BIPs (Organisational Support)
  • verwaltet & koordiniert die EU-Mittel
  • verantwortlich für Berichtslegung im Zwischenbericht & Schlussbericht (in Zusammenarbeit mit dem International Office).
  • ist idealerweise die aufnehmende Institution, außer es wurde anders festgelegt
  • organisiert physischen Aufenthalt für Erasmus+ Incomings vor Ort
  • organisiert virtuelle Komponente

 

Nähere Erläuterungen

Die Kunstuniversität Linz ist für die Beantragung, Planung und Durchführung des BIPs verantwortlich (auch für die virtuelle Komponente!). 

Für das BIP muss eine Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis der Kunstuniversität Linz abgebildet sein. 

Die Incoming Studierenden müssen für die Lehrveranstaltung sofort nach Abschluss des BIPs eine Note erhalten, damit ein Transcript of Records ausgestellt werden kann.

Für die Organisation/Durchführung des BIPs erhält die Kunstuniversität Linz (als beantragende Institution) sogenannte Erasmus+ „Mittel der Organisation“. Die Höhe richtet sich dabei nach der geplanten Anzahl an mobilen Teilnehmenden. Pro Erasmus+ Teilnehmenden erhält die koordinierende Hochschule 400,00 € bis maximal 8.000,00 €. 
Es sind beliebig viele mobile Erasmus+ Teilnehmende möglich, aber EU-Mittel (Organisational Support) sind für maximal 20 mobile Erasmus+ Teilnehmende begrenzt.
WICHTIG:
Studierende der Kunstuniversität als organisierenden Universität können zwar am BIP teilnehmen, zählen aber nicht zur Mindestanzahl von 10 mobilen Teilnehmer*innen.

Die physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) soll an der Kunstuniversität Linz (als organisierende Institution) stattfinden. Sie kann auch fachspezifisch an einer mit der am BIP teilnehmenden Partner-Universität stattfinden.

Wie bei long-term Erasmus+ Aufenthalten zahlen die entsendenden Hochschulen die Mobilitätszuschüsse der Teilnehmenden.

Es wird empfohlen, einen Letter of Intent mit den Partnern abzuschließen – Mustervorlage im International Office.
 

Voraussetzungen für die Beantragung eines BIP 

Mindestens 2 weitere teilnehmende Hochschulen aus 2 unterschiedlichen EU-Programmländern, die eine Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen.

Zur Mindestanzahl an Erasmus+ BIP-Teilnehmenden zählen

  • Erasmus+ Incoming Studierende
  • Erasmus+ Incoming Personal zu Fortbildungszwecken (= STT) 

Mindestens 10 Teilnehmer*innen, die an der mobilen Phase teilnehmen.Teilnehmende der Kunstuniversität Linz zählen nicht dazu!

BIPs sollten immer mit mehr als 10 Teilnehmenden geplant werden, um auch bei Ausfall einzelner Teilnehmenden die Mindestanzahl der 10 Teilnehmenden sicher zu stellen.) Die virtuelle Phase kann vor, während oder nach der Mobilität stattfinden und ist in ihrer Länge nicht definiert.

Es müssen mindestens 3 ECTS vergeben werden.
 

Finanzierung

Die Teilnehmenden aus Programmländern erhalten Mobilitätszuschüsse von der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage). Die Höhe richtet sich nach den geltenden Erasmus+ Tagespauschalen für das jeweilige Gastland.

Zusätzlich erhält die organisierende Hochschule „Mittel der Organisation“, die für die zu tragenden Kosten genutzt werden können, wie z.B:

  • Kosten für Entwicklung, Vorbereitung, Design, Umsetzung & Nachbereitung des Kursprogramms
  • Kosten für die Umsetzung der virtuellen Komponente
  • Kosten für allgemeine Verwaltung & Koordinierung des BIP
  • Kursmaterial
  • Anmietung von Räumen
  • Anmietung von Ausrüstung
  • Exkursionen
  • Öffentlichkeitsarbeit rund um das BIP
  • Übersetzung
  • vorbereitende Besuche
  • Serviceleistungen für Teilnehmende & Mitwirkende (z.B. Verpflegung)
  • Honorare für Lehrtätigkeiten
     

Antragstellung

Kontaktaufnahme mit dem International Office, sobald die Idee eines BIP entsteht

Die Antragstellung erfolgt durch eine formlose E-Mail an international.office@kunstuni-linz.at  bis spätestens 15. Dezember, wenn Sie planen, im darauffolgenden Studienjahr ein BIP zu organisieren.

 

Kunstuniversität nimmt an einem BIP als Partner teil - Rolle als entsendende und teilnehmende Universität


Voraussetzungen für die Teilnahme an einem BIP als Partner ist ein Erasmus-Vertrag (Inter-Institutional Agreement) mit den Partneruniversitäten. Kontaktieren Sie daher bei Anfragen unverzüglich das International Office.

Die entsendende Hochschule (Kunstuniversität) fördert die physische Kurzzeitmobilität der Outgoing-Studierenden mit Erasmus+ Stipendien.
Details und Förderhöhen siehe link 

Kurzzeitmobilitäten (BIP) stehen grundsätzlich jenen Studierenden und Hochschulpersonal zur Verfügung, für welche ein längerer Auslandsaufenthalt nicht möglich ist, am interkulturellen Austausch teilzuhaben. 

Grundsätzlich müssen für Studierende bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Geplante Mobilitäten können nur nach budgetärer Bedeckbarkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung finanziert werden. 

Die Anerkennung von mind. 3 ECTS ist Voraussetzung.

Lehrende, die das BIP im Gastland begleiten können über Erasmus Staff Mobilität gefördert werden.

Nach Nominierung der teilnehmenden Studierenden an das International Office werden die Studierenden über die hierfür erforderlichen Schritte und Fristen informiert. Die Abwicklung ist ähnlich wie bei Semesteraufenthalten (zB. Erasmus+ Agreement, digitales Learning Agreement, Anerkennung).

 

Antragstellung

Wenn Sie eine Partnerinstitution wegen der Teilnahme an einem BIP im Ausland fragt, kontaktieren Sie bitte umgehend das International Office, da die Mobilitätszuschüsse der outgoing Teilnehmenden in diesem Fall von der Kunstuniversität Linz beantragt und bezahlt werden müssen.

Antragstellung laufend möglich. Geplante Mobilitäten können nur nach budgetärer Bedeckbarkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung finanziert werden. 

Bitte senden Sie hierfür eine formlose E-Mail an international.office@kunstuni-linz.at bis spätestens 6 Monate vor Beginn des BIPs.

Im Falle einer Genehmigung des Antrags wird in Informationsgespräch angeboten, in welchem der weitere Ablauf, Fristen, Zuständigkeiten sowie Tipps und Hinweise hinsichtlich der Abwicklung des BIPs besprochen werden.

 

update, 20. Februar 2025

Kontakt

Regina Dicketmüller-Pointinger
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2269

Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag


Kunstuniversität Linz
International Office
Hauptplatz 6, 3. OG
4020 Linz | Austria