Alle sieben Jahre müssen in Österreich Hochschulen ihr internes Qualitätsmanagementsystem durch ein Audit zertifizieren lassen. Dazu sind sie durch das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verpflichtet. Für die Kunstuniversität Linz war es 2024 wieder soweit. Nach 2017 stellte sich die Universität zum zweiten Mal dem Verfahren.
Das Audit des internen Qualitätsmanagementsystems – kurz Audit QM – ist ein durchaus aufwändiges Verfahren, das mindestens ein Jahr Vorlaufzeit beansprucht. Durchgeführt wird es von einer Qualitätssicherungsagentur, im Fall der Kunstuniversität Linz war es die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria). Die jeweilige Agentur stellt der Hochschule eine*n Verfahrensbeauftragte*n zur Verfügung, der*die den Prozess mit der Hochschule koordiniert und die Hochschule durch diesen begleitet. Die Kunstuniversität Linz wurde von Mag.a Dietlinde Kastelliz, M.A., Leiterin des Bereichs „Audit, Beratung und Evaluation“ bei der AQ Austria, unterstützt.
Entsprechend der Vorgaben durch das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz wird das Qualitätsmanagementsystem anhand von fünf Standards – im Folgenden verkürzt beschrieben – beurteilt:
Geprüft wird durch mindestens vier Gutachter*innen, die vom Board der AQ Austria bestellt werden. Bei der Kunstuniversität Linz setzte sich die Gutachter*innen-Gruppe wie folgt zusammen:
Grundlage für die Beurteilung durch die Gutachter*innen ist einerseits ein Selbstevaluierungsbericht, indem die Hochschule ihr internes Qualitätsmanagementsystem und dessen tatsächliche Umsetzung darstellt und reflektiert. Im Anschluss erfolgt ein zwei- bis dreitätiger Vor-Ort-Besuch, bei dem die Gutachter*innen bezogen auf die fünf Standards mit Universitätsangehörigen aus unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlichen Funktionen sprechen.
Der Vor-Ort-Besuch an der Kunstuniversität Linz fand am 24. und 25. April 2024 statt. Im Rahmen von elf Gesprächsrunden sprachen die Gutachter*innen mit 65 Personen. Darunter das Rektorat, die Vorsitzende des Senats sowie des Universitätsrates, weitere Gremienvertreter*innen, Mitar-beiter*innen der Zentralen Services, Professor*innen, Mittelbau-Mitarbeiter*innen, Lektor*innen und natürlich Studierende verschiedener Studienrichtungen und Universitätslehrgänge.
Aufgabe der Gutachter*innen ist, nach dem Vor-Ort-Besuch, ein Gutachten zu erstellen. Bei festgestellten Mängeln in den fünf Standards haben sie die Möglichkeit Auflagen festzuhalten. Diese muss die Hochschule innerhalb von 18 Monaten erfüllen. Neben Auflagen können die Gutachter*innen außerdem Empfehlungen abgeben. Diese können von der Hochschule umgesetzt werden, müssen aber nicht. Die Hochschule erhält zunächst ein vorläufiges Gutachten, zu dem sie Stellungnehmen kann. Darauf basierend wird ein finales Gutachten erstellt anhand dessen das Board der AQ Austria die Zertifizierungsentscheidung trifft.
Am 18. September 2024 wurde das interne Qualitätsmanagementsystem der Kunstuniversität Linz, wie von den Gutachter*innen empfohlen, ohne Auflagen durch das Board der AQ Austria für die nächsten sieben Jahre zertifiziert.
Mag.a Kathrin Anzinger
M: +43 (0)676 847 898 446
kathrin.anzinger@kunstuni-linz.at