zum Inhalt

AUSLANDSSTIPENDIUM Abschlussarbeit

Vorbereitung der Abschlussarbeit

Das Auslandsstipendium dient der Vorbereitung der abschließenden Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit bzw. Dissertation (PhD) im Ausland. Das Auslandsstipendium berechtigt zu keinem Aufenthalt an einer Universität im Gastland.

Bewerbungsprozess

Zeitraum des Bewerbungsprozesses: von 1 März 2025 bis 31.März 2025

Zeitraum, in dem Aufenthalte stattfinden müssen: von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026

Link zur online Bewerbung: https://calls.kunstuni-linz.at/calls/AST2025/

Für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein Beratungsgespräch erforderlich!


Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

  • Projektbeschreibung (max. 2 A4 Seiten, 12pt., 1.5 Zeilenabstand)
  • Empfehlungsschreiben der Betreuer*in der Abschlussarbeit
  • Lebenslauf
  • Studienblatt
  • Finanzierungsplan (Lebenserhaltungskosten, Reisekosten, sonstige Kosten sollen den vorhandenen Mitteln wie z. B. Stipendien anderer Institutionen gegenübergestellt werden.)
  • Aktueller Meldezettel


Beilagen für einen allfälligen Anspruch auf ein Top up  (sind im Antragsformular aufgelistet) 

  • Geburtsurkunde Kind - ggf. Nachweis zur Obsorge (nur bei Mobilität mit Kind/ern)  
  • Behindertenpass (nur bei Studierenden mit Behinderung)
  • ärztliches Attest und Aufstellung über die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland (nur bei Studierenden mit chronischer Erkrankung)  
  • Bei Fragen zur Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen bitte das International Office kontaktieren. 

 

Finanzielle Förderung

Beim Auslandsstipendium handelt es sich um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland und nicht um ein Vollstipendium. Die Förderung kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.  
 

Aufenthaltsdauer UND VERLÄNGERUNG

Gefördert wird ein Aufenthalt von mindestens 2 Wochen bis höchstens 5 Monate (nur im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit).

Verlängerung:  
Kontaktaufnahme 2 Monate vor Ablauf des Aufenthaltes (nur im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit).
Die Verlängerung muss in einem Empfehlungsschreiben der Abschlussbetreuer*in gut begründet werden!

Sollten für das selbe Abschlussprojekt weitere Auslandsaufenthalte erforderlich sein, ist eine neue Bewerbung (mit allen geforderten Beilagen) sowie eine weitere Empfehlung der selben Betreuungsperson zeitgerecht einzureichen.
 

Erlass der Studiengebühren

Für Auslandsaufenthalte während der Vorlesungs- und Prüfungszeit kann bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Monaten ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden. 
 

Antragskriterien

  • ordentlich Studierende*r der Kunstuniversität
  • Die Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage eines aktuellen Meldezettels)
  • Die Beantragung des Auslandstipendiums für Österreich ist ebenso nicht möglich, wenn nur hier das Studium betrieben wird.
  • Die Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität.
     

Studierende mit “geringeren Chancen”

Monatliches Top up in der Höhe von Euro 250,00 für folgende Zielgruppen (analog zum Erasmus+ Programm):

  • Personen mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Problemen (bei gesundheitlichen Problemen nur dann, wenn dadurch im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland ein erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht).
  • Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Auslandsaufenthalt mitnehmen.
     

Green MOBILITY

Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) weitere Informationen
 

Weitere Fördermöglichkeiten

  • In Oberösterreich hauptwohnsitzlich gemeldete Studierende (seit mindestens 1 Jahr zum Zeitpunkt der Beantragung) können zusätzlich das IPS Stipendium beantragen. Das Stipendium wird nur für den nicht-deutschsprachigen Raum ausbezahlt.
     
  • Stipendien und Datenbanken link
     

Studienbeihilfenbezieher*innen

Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Auslandsstipendiums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist. Der Auslandszuschuss ist bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.
 

Versicherungsschutz

Die Zuerkennung des Auslandsstipendiums beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz.
Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen Informationen
 

Visum

Die*Der Studierende ist selbst verantwortlich, sich um die nötigen Einreisedokumente in das Gastland zu kümmern. Informationen finden Sie hier.
 

Abschluss der MobilitÄT

Abschluss der Mobilität

 

update 18.02.2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at 
T: +43 (0) 732 7898 2346

Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung

Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria