Durch das Mitarbeiter*innengespräch (MAG) soll ein Rahmen für einen offenen, gleichberechtigten, auf Fairness und gegenseitigem Respekt basierenden Dialog geschaffen werden. So können Mitarbeiter*innen und Vorgesetzte zu Themen wie Zusammenarbeit, Arbeitsumfeld, Aufgaben, Ziele, Leistungen, Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen in einen offenen Austausch treten. Dadurch soll die Weiterentwicklung des*der Mitarbeiters*in angeregt und gefördert und die Zusammenarbeit verbessert werden.
Die Unterlagen zur Durchführung von Mitarbeiter*innengesprächen (1-4) stehen als ausfüllbare PDFs zum Download oder als gedruckte Broschüren zur Verfügung, die bei der Abteilung Personalentwicklung | Genderfragen angefordert werden können:
Sonja Wintersberger: sonja.wintersberger@kunstuni-linz.at | T: +43 (0)732 7898 2288 | M: +43 (0)676 84 7898 2288
Karina Koller: karina.koller@kunstuni-linz.at | T: +43 (0)732 7898 2271 | M: +43 (0)676 84 7898 271 - Fragen zu Inhalt oder Ablauf der Mitarbeiter*innengespräche
Grundsätze und Details zur Durchführung sind im „Leitfaden zur Durchführung von MAG“ (siehe unter Downloads "1 - Leitfaden") nachzulesen.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Das MAG ist ein Mal im Jahr von dem/der direkten Vorgesetzten mit allen zugeordneten Mitarbeiter*innen (ausgenommen sind Mitarbeiter*innen mit bis zu einem Jahr befristeten Arbeitsverhältnissen, Lehrbeauftragte und studentische MitarbeiterInnen) zu führen.
- Das MAG unterscheidet sich von alltäglichen Besprechungen und Gesprächen, indem es ein strukturiertes Gespräch zwischen MitarbeiterIn und direkter*direktem Vorgesetzten darstellt, das regelmäßig stattfindet, als gemeinsamer Rückblick auf die vergangene und Planung der nächsten Arbeitsperiode.
- Sowohl Vorgesetzte*r als auch Mitarbeiter*in bereiten sich darauf vor. Zur Unterstützung der Vorbereitung dienen die Checklisten zur Vorbereitung für Mitarbeiter*innnen und Vorgesetzte. (siehe unter Downloads "2 – Checkliste für Mitarbeiter*innen" und "3 – Checkliste für Vorgesetzte").
- Abgesehen von vereinbarten Weiterbildungsmaßnahmen ist der Inhalt des MAG vertraulich und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Der Inhalt des MAG wird protokolliert (siehe unter Downloads "4 - Protokoll"). Das Protokoll im Original bleibt bei der*dem Vorgesetzten. Der*Die Mitarbeiter*in erhält eine Kopie.
- Am Ende des MAG unterzeichnen Mitarbeiter*in und Vorgesetzte eine Bestätigung (siehe unter Downloads "4 – Bestätigung der Durchführung"), die in der Abteilung Personalentwicklung | Genderfragen abgegeben wird, um zu dokumentieren, dass das MAG durchgeführt wurde.
- Vereinbarte Weiterbildungsmaßnahmen werden festgehalten und ebenfalls der Abteilung Personalentwicklung | Genderfragen bekannt gegeben (siehe unter Downloads " 4 - Bestätigung"). Dort wird der Bedarf an Weiterbildung in den verschiedenen Abteilungen gesammelt, um gezielt Personalentwicklungsmaßnahmen zu planen.
- Vorgesetzte sind gesetzlich verpflichtet MAG durchzuführen. Das MAG ist sowohl im Beamten-Dienstrechtsgesetz (§45a) bzw. Vertragsbedienstetengesetz (§5) als auch im Kollektivvertrag (KV) für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (§9) festgehalten und betrifft sowohl das künstlerisch-wissenschaftliche als auch das allgemeine Personal.