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Förderungen rund ums Kind

OÖ Sozialratgeber

OÖ Sozialratgeber | Hilfe und Unterstützung für Menschen in Oberösterreich
(Herausgeberin: Sozialplattform OÖ in Zusammenarbeit mit dem Land OÖ - Abteilung Soziales, der Arbeiterkammer OÖ und der KirchenZeitung Linz)

Der Sozialratgeber gibt einen Überblick über alle Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Beratungsstellen sowie Beihilfen und Förderungen im Sozialbereich. Hyperlinks und Lesezeichen erleichtern die Navigation.

Publikation 2023 als pdf-Datei  (Ausgabe 2024 erscheint im März 2024)

Soziallandkarte der Sozialplatzzform OÖ

Soziallandkarte https://sozialplattform.at/soziallandkarte.html

 

Kinderbetreuungsgeld

Für Geburten ab 1. März 2017 besteht für Eltern die Möglichkeit, aus zwei Systemen des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen:

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem): Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen (das sind rund 12 bis 28 Monate) ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw von 456 bis 1.063 Tagen (das sind rund 15 bis 35 Monate) ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden.
    In der kürzesten Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld € 35,85 täglich und in der längsten Variante € 15,38 täglich, je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag, die Höhe der Leistung ergibt sich also aus der individuell gewählten Leistungsdauer.
    Folgender Online-Rechner bietet Unterstützung zur Auswahl der Möglichkeiten

     
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: 80 % vom (fiktiven) Wochengeld; zusätzlich erfolgt die Günstigkeitsrechnung anhand des Steuerbescheides aus dem Kalenderjahr vor der Geburt; mind 33,88 Euro bis max 66,00 Euro für maximal 365 Tage ab der Geburt des Kindes bzw. wenn beide Elternteile das KGB in Anspruch nehmen 426 Tage ab der Geburt des Kindes, wobei 61 Tage als Partnertage dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten sind. 

    Nähere Infos unter Kinderbetreuungsgeld

     

Wochengeld

  • Wochengeld: Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein und wird als Ersatz für das entfallende Einkommen gezahlt. Selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und Bäuerinnen erhalten als Mutterschaftsleistung Betriebshilfe als Sachleistung.

    Weitere Informationen und wie beantragen unter: Wochengeld

Detailierte Informationen unter > HELP.gv.at

 

Väterkarenz

Vereinbarkeit von Beruf & Familie für Väter. Broschüre- Aktive Väter "Die neuen Väter" (Land OÖ)

  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Der Familienzeitbonus ist eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge bis zu 4 Wochen, den die Universität ihren Mitarbeitern gewährt. Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, ist ein "Familienzeitbonus" in Höhe von 22,60 Euro täglich (somit rund 700 Euro) vorgesehen. Unter Familienzeit versteht man den Zeitabschnitt der 28-, 29-, 30- oder 31-tägigen Unterbrechung der Erwerbsausübung(en) des Vaters anlässlich der gerade erfolgten Geburt seines Kindes, um ausschließlich Zeit mit der Familie zu verbringen. Familienzeitbonus

     
  • Partnerschaftsbonus: Den Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro pro Elternteil können jene Eltern beantragen, die sich das Kinderbetreuungsgeld annähernd gleich aufgeteilt haben. Voraussetzung: Jeder der beiden Elternteile hat das Kinderbetreuungsgeld jeweils für mindestens 124 Tage bezogen. Die Aufteilung muss mindestens das Verhältnis 60 : 40 haben. Partnerschaftsbonus


     

Familienbeihilfe/Familienbonus Plus

  • Familienbeihilfe: Familienbeihilfe erhält man vom Finanzamt für jedes minderjährige Kind, wenn dieses haushaltszugehörig ist. Die Beiträge sind nach dem Alter des Kindes bzw. der Kinder gestaffelt und beginnen bei der Geburt mit € 132,30 ; ab 3 Jahren 141,50 € ; ab 10 Jahren 164,20 € ; ab 19 Jahren 191,60 €. Zusätzlich erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung. Nähere Infos und Angaben unter Familienbeihilfe
     
  • Erhöhte Familienbeihilfe: Diese erhält man für Kinder mit einer mind. 50%igen Beeinträchtigung. Sie beträgt € 180,90 (2023: € 164,90) und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Erhöhte Familienbeihilfe

     
  • Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Der Familienbonus Plus kann entweder von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt oder in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Eine Beantragung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber ist ab Dezember 2018 erstmalig für Jänner 2019 möglich. Der Familienbonus Plus umfasst unter anderem auch den Kinderabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag und den Alleinverdiener_innen- oder Alleinerzieher_innen-absetzbetrag. Familienbonus Plus

     
  • Schulstartgeld: Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Eltern für jedes schulpflichtige Kind zwischen 6. und 15. Lebensjahr € 116,10 Euro. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt automatisch mit der Familienbeihilfe im August. Die Eltern brauchen für diese Zusatzförderung keinen Antrag stellen.

 

 

Weitere Zuschüsse & Beihilfen

AK Oberösterreich Betreuungsbonus

AMS - Kinderbetreuungsbeihilfe www.ams.at

  • Das Arbeitsmarktservice kann zu den Unterbringungskosten eine Beihilfe gewähren, wenn eine Arbeit aufgenommen oder eine Maßnahme des Arbeitsmarktservice besucht wird und deshalb einen Betreuungsplatz für das Kind benötigt wird.

     

Jugendamt: www.jugendwohlfahrt-ooe.at

  • Unterhaltsvorschuss: Dieser dient der Sicherstellung des Unterhaltes von Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Unterhaltsvorschuss

     

Stipendienstelle: www.stipendium.at

  • Zuschuss zur Studienbeihilfe: Dieser beträgt cirka € 130 pro Kind. Zusätzlich verlängert sich der Anspruch auf Studienbeihilfe um ein Semester bei einer Schwangerschaft und um zwei Semester bei Pflege und Erziehung bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes.
  • Für Studienbeihilfebezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher mit Kind/Kindern erhöht sich die Zuverdienstgrenze.
  • Für Studierende mit Kind erhöht sich die zulässige Altersgrenze (Studienbeginn vor Vollendung des 33. Lebensjahres - Stichtag: jeweiliger Semesterbeginn) um 5 Jahre.
  • Für die Kinderbetreuungskosten kann für Studierende, die sich mindestens im dritten Semester befinden, ein Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung gewährt werden.

Land Oberösterreich: www.land-oberoesterreich.gv.at 
 

  • Eltern-Kind-Zuschuss: Diesen erhalten Eltern in drei Teilbeträgen zu je € 135,00 nach Vollendung des zweiten, sechsten und neunten Lebensjahres, wenn alle vorgesehenen Untersuchungen (inkl. Impfungen) laut Vorsorgeheft (Eltern-Kind-Pass; ehem. Mutter-Kind-Pass) durchgeführt wurden. Eltern-Kind-Zuschuss

     
  • Kinderbetreuungsbonus: Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700 Euro bzw. für ab 1.1.2016 geborene Kinder 900 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergartens ausbezahlt. Die Förderung wird zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal für ein Jahr rückwirkend zur Auszahlung gebracht. Kindebetreuungsbonus

     
  • Wohnbeihilfe: abhängig von Wohnungs-, sowie Familiengröße und Einkommen. Nähere Infos unter Wohnbeihilfe

Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ auf der Seite der OÖ Familien-Karte.

Magistrat Linz: www.linz.at

  • Aktivpass: dieser ermöglicht Begünstigungen (LinzAg Linien und Bäder, Linzer Museen und Versanstaltungsorte, ... ) für Personen mit folgenden Vorraussetzungen: mind. 18 Jahre, Hauptwohnsitz in Linz und ein Netto-Einkommen unter € 1.547,00 (2023: € 1.424,00).

Kultur-Pass: www.kunsthunger-ooe.at

  • Dieser ermöglicht freien oder vergünstigten Eintritt bei über 70 Kulturpartner_innen. Anspruch auf den Kulturpass haben u.a. Bezieher*innen der Sozialhilfe/Mindestsicherung, alle, deren Enkommen monatlich unter € 1.392,00 (12 mal im Jahr, oder € 1.193,00 14 mal im Jahr), bzw. € 16.706,00 pro alleinstehender Person im Jahr. (Stand Jänner 2024) Dies wird um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre) multipliziert. Bei AMS Bezug: Die Vormerkung als Arbeitssuchender allein genügt nicht. Der Tagsatz übersteigt keine Euro € 46,40 am Tag. Studierende, die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten, haben außerdem Anspruch darauf, ohne Einkommensüberprüfung (für jene ist es möglich, sich den HuK-Pass im ÖH-Büro am Hauptplatz 8, 3.OG ausstellen zu lassen).

Österreichische Hochschüler_innenschaft der Kunstuniversität: www.kunstuni-linz.at.at/oeh

  • ÖH-Sozialtopf und Zuschuss zu den Studiengebühren: bei einem Härtefall kann der/die Studierende um Unterstützung ansuchen.

 

Bundesministerium/Sozialministerium:

  • Pflegegeld: Bei einer erheblichen Behinderung des Kindes oder wenn dieses einen erhöhten Betreuungsbedarf hat. Pflegegeld

     
  • Familienhospizkarenz: Diese bietet Arbeitnehmer_innen die Möglichkeit, schwerst erkrankte Kinder zu betreuen und sterbende Angehörige zu begleiten. Ab dem 01.01.2014 haben Personen, die eine Familienhospizkarenz vereinbart haben, einen Anspruch auf das Pflegekarenzgeld. Familenhospizkarenz

     
  • Familienhärteausgleich: Dieser bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Hilfe, wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Höhe des Betrags hängt vom jeweiligen Notfall ab. Familienhärteausgleich

Informationen für pflegende Angehörige auf der Plattform: www.artsforcare.at

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Stand: > Jänner 2024 <

Koordination und Kontakt

Verena*Henetmayr

Sprechstunde: DI, 9.30 bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
T: +43 (0)676 84 7898 488
kuki.kiste@kunstuni-linz.at

Kunstuniversität Linz
KuKi Kiste
Domgasse 1, 4. OG, 4020 Linz
kuki.kiste@kunstuni-linz.at