Donnerstag, 11. Mai, 18.00 Uhr, nur ONLINE
Vortrag von Günter Schönberger, Geschäftsführer Bildrecht
Als Künstler*innen schaffen wir Werke, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Doch was umfasst dieser Schutz des geistigen Eigentums, welche Werknutzungen sind gesetzlich erlaubt und worauf muss ich als Urheber*in achten, damit meine Rechte und damit verbundene Ansprüche auf Vergütungen bestmöglich gewahrt sind? Und welche Rechte anderer Urheber*innen sollte ich als Künstler*in beachten? Darüber informiert Bildrecht-Geschäftsführer Günter Schönberger aus erster Hand.
Er wird skizzieren, was Kunstschaffende zu ihren Rechten wissen sollten und informiert über Aufgaben und Services der Bildrecht mit Fokus auf ihre urheberrechtliche Tätigkeit und ihren Einsatz für die Rechte aller Bildurheber*innen in Österreich. Er erklärt, wie urheberrechtlicher Schutz und der Wunsch der Künstler*innen nach breiter Publizität ihrer Werke in Einklang zu bringen sind und warum es gerade vor dem Hintergrund von Social Media, Metaverse und künstlicher Intelligenz einen solidarischen Zusammenschluss aller Bildurheber*innen braucht.
Die anschließende Fragerunde bietet Raum für eigene Erfahrungen, praktische Fragen sowie Tipps für den künstlerischen Alltag.
Über die Bildrecht
Die Bildrecht ist die österreichische Verwertungsgesellschaft für alle Bildschaffenden in Österreich. Sie vertritt das Urheberrecht von Künstler*innen gegenüber öffentlichen und privaten Stellen, um Vergütungen zu Gunsten der Kunstschaffenden zu erzielen. Für ihre Mitglieder nimmt die Bildrecht in Österreich und international vor allem jene kollektiven Rechte wahr, die von den Künstler*innen aus gesetzlichen Gründen nicht individuell wahrgenommen werden können. Die Bildrecht trägt so zu einem angemessenen Interessensausgleich zwischen Künstler*innen und deren Partnern in Kulturinstitutionen und Wirtschaft bei.
www.bildrecht.at