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INFORMATION

AKG Posterserie zu den Zulassungsprüfungen 2015

An die Mitglieder der Zulassungskommissionen:

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen appelliert an alle Prüfungskommissionen, das Aufnahmeverfahren möglichst transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, und die eigene Auswahlpraxis inklusive der Selektionskriterien kritisch zu hinterfragen.

Die Zulassungsverfahren haben den Zweck, die künstlerische Eignung der Studienbewerber_innen für eine bestimmte Studienrichtung zu überprüfen.

Im Rahmen der Aufnahmeprüfungen kommt es leider immer wieder zu (unbewussten) Ungleichbehandlungen und folglich zu Diskriminierungen hinsichtlich des Geschlechts, (vermeintlicher) ethnischer und kultureller Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, Weltanschauung und/oder sozialer Herkunft der Bewerber_innen.

Die Aufnahmeverfahren können also dazu beitragen, dass in manchen Studienrichtungen Studierende aus Ländern des Südens oder mit Migrationshintergrund, mit Behinderung, von Trans*Inter*Sexuellen, Studierende mit queeren sexuellen Orientierungen, Studierende mit Kindern oder aus sozial schwächeren Verhältnissen unterrepräsentiert bleiben. Um eine - oft unbewusste - Bewertung zu vermeiden, sollten sich alle Mitglieder von Zulassungskommissionen auf die Überprüfung der künstlerischen Eignung der Aufnahmewerber_innen konzentrieren und eine darüber hinausgehende Befragung (z.B. nach Herkunft, privaten und finanziellen Lebensumständen, etc.) unterlassen.

Wer eine offene Gesellschaft will, sollte bei den Bildungsinstitutionen beginnen!!

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Poster Variante 1